Auffahrunfall - Auto nach Kurve abgestellt. Schuldfrage?

9 Antworten

Ich meine mich zu erinnern, dass ich in der Fahrschule gelernt habe, dass man inbesondere unübersichtliche Kurven mit besonderer Vorsicht befahren soll, weil sich in Kurven (oder auch hinter Bergkuppen) Hindernisse befinden können, die man erst spät sieht. Wer quasi blind in eine Kurve rast (bei drei zusammen geschobenen Autos war es wohl kaum etwas anderes), der hat vermutlich in der Tat ein Problem.

Natürlich war es keine gute Idee das Anhängerfahrers, an so einer unübersichtlichen Stelle zu halten - aber vielleicht hat er die Gefahr einer wegwehenden Plane einfach höher eingeschätzt als die Gefahr eines Unfalls.

da vor dir alle bremsen konnten, und du das wohl auch mitbekommen hast.. nur du der einzige warst, der volle Kanne reingedonnert ist.. ich sehe die Schuld komplett bei dir, da du bei unübersichtlicher Verkehrslage zu unaufmerksam und wahrscheinlich auch zu schnell warst

Blödsinn! Die anderen hatten schlichtweg mehr Platz zum Bremsen... irgendwann ist der Verkehrsraum schlichtweg zu eng um dort noch ansatzweise reagieren zu können.

@Eierfanta

Da bist du aber hier der/die einzige mit dieser Meinung..sollte dir zu denken geben

@Zitrus18

Nehmen wir an, alle 3 nachkommenden Fahrzeuge hatten in der Kurve die selbe Geschwindigkeit. Dann ist die Aussage korrekt, denn der Raum wurde pro Fahrzeug ja kleiner. Das ändert natürlich nichts an der Schuldfrage.

@Zitrus18
Da bist du aber hier der/die einzige mit dieser Meinung

Nein ist er nicht, denn es ist ja wohl Fakt, dass bei drei stehenden Autos die Strecke kürzer ist als bei einem...

Ich habe die Bremsvorgänge nicht mitbekommen. Die Autos haben ca 1 Min gestanden bis ich kam.

Bin 80 gefahren bei erlaubten 100. Natürlich werde ich in der Kurve langsamer, jedoch Bremse ich auf einer Landstraße ja nicht auf 50 in der Kurve ab. Das macht denke ich niemand.

@Bibey2908

Auch blöd von denjenigen die noch zum Stehen kamen. Wenn ich dort in diese Situation komme, schaue ich doch, dass ich aus der Schussbahn komme und bleibe nicht nach der Kurve stehen. Dir hilft das natürlich nichts.

Ganz schuldlos kommst Du da wahrscheinlich nicht raus.

Wenn Du nämlich vor der Kurve die Geschwindigkeit nicht reduziert hast (kann u.U. gutachterlich festgestellt werden), warst Du nicht umsichtig/vorausschauend genug.

Dass es hinter der Kurve zu einer Situation kam, die einen Stau begünstigt hat, ist nicht neu und sollte einem Autofahrer immer im Hinterkopf bleiben, da Du in einen nicht direkt/gut einsehbaren Verkehrsbreich eingefahren bist und von einem Autofahrer erwartet werden kann, dass es dort zu Problemen kommen kann.

Der Dir voraus Fahrende hatte aus meiner Sicht den Fehler gemacht, dass er hinter der Kurve anhielt und nicht davor oder zumindest so, dass man ihn rechtzeitig sehen konnte. Allerdings sei dies dem Umstand geschuldet, dass er wahrscheinlich selbst nicht damit gerechnet hatte (Überraschungsmoment).

§ 3 StVO

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. ... Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Ich würde mich hier zu keinen festen Schuld-Aussagen hinreißen lassen und gib auf keinen Fall vor irgendjemandem bzw. bloß nicht schriftlich zu, dass du Schuld am Unfall bist.

Auch der Polizei steht es nicht zu, irgendwelche Aussagen zur Schuld zu treffen. Das ist eine ermittelnde Behörde, die haben keine Entscheidungsbefugnisse. Und wenn dir das Ergebnis der Schuld-Frage der Versicherungen nicht gefällt, liegt der gerichtliche Weg vor dir, wobei ich mich dann erstmal in einer Erstberatung von einem Anwalt zu den Erfolgsaussichten beraten lassen würde.

Natürlich wirst du nicht ganz ohne Schuld am Unfall rausgehen, allerdings würde ich abwarten, ob dem Anhängerfahrer eine (nicht unerhebliche) Teilschuld zugesprochen wird. Immerhin hat er, wie hier in einigen Kommentaren bereits erwähnt wurde, eine Gefahrenstelle geschaffen und verkehrswidrig an einer gefährlichen und unübersichtlichen Stelle gehalten. In diesem Zusammenhang würde ich mir nach Möglichkeit vielleicht die Aussage der Frau schriftlich (mit Unterschrift) geben lassen, dass sie auch eine Vollbremsung hinlegen musste und auch gerade so zum Stehen kam, das könnte vielleicht noch hilfreich sein.

Die Tatsache, dass du die Geschwindigkeit bereits von zulässigen 100 km/h auf 80 km/h reduziert hast, spricht ja dafür, dass du nicht wie ein Idiot mit 110 km/h in die Kurve gefahren bist, sondern dich schon bewusst auf eine mögliche Gefahrensituation vorbereitet hast, wie man es in der Fahrschule lernt. Inwiefern das deine Schuld eventuell reduziert kann ich nicht sagen. Wenn es aber nach den vielen Aussagen hier geht, dann müsste ich bei uns in jeder 2. Kurve bei zulässigen 100 km/h mit 40 km/h fahren, weil man nichts sieht, das halte ich für Quatsch. Auch in der Fahrschule muss man an einem Schulbus nicht mit 6 km/h vorbeifahren, mein Fahrlehrer meinte die Prüfer akzeptieren bis zu maximal 15/20 km/h als Zeichen, dass man die Gefahrenstelle erkannt hat. Ein Bekannter hatte mal einen Unfall, weil er in einer ihm unbekannten Kurve mit zulässigen 100 km/h gefahren ist und die Kurve dafür zu eng war, hat am Ende auch nicht die ganze Schuld zugesprochen bekommen, weil die Kurve falsch ausgeschildert war und er es nicht hat wissen können.