Aufbauseminar Termin verpast, die wollen das ich neu zahle?

12 Antworten

Hi,

grundsätzlich besteht für das ASF-Seminar Teilnahmepflicht. Wenn Du also das Seminar nicht komplett besucht hast, wird es von der Führerscheinstelle nicht anerkannt (vgl. § 35 FeV).

Der jeweilige Kursleiter darf Dir überhaupt keine Teilnahmebestätigung ausstellen, wenn Du das Seminar nicht komplett absolviert hast (§ 37 Abs. 2 FeV). Die Gründe dafür sind vollkommen egal, also spielt es keine Rolle ob es selbstschuldet war oder nicht.

Dementsprechend ist es auch legitim, dass Dir die erneute, vollständige (!) Teilnahme an dem Seminar (auch mit den damit verbundenen Kosten) auferlegt wird.

Nur so am Rande: wenn Dir 280 € zu teuer sind, vergiss den Anwalt erst recht! Denn

  1. rechtliche Lage ist eindeutig;
  2. Du würdest durchaus bei einer Verwaltungsklage das Dreifache bezahlen, um dann trotzdem zu verlieren, siehe Punkt 1

LG

Mein Rechtsgefühl sagt mir "Nein, das dürfen sie nicht". Wer krank ist und das durch ein Attest belegen kann, kann unmöglich mit den Kosten für das Aufbauseminar belastet werden.

Ich würde Dir ja raten, wenigstens einen Beratungstermin beim Anwalt geben zu lassen - aber frag vorher, was das kostet. Die arbeiten ja auch nicht umsonst.

Rechtsschutzversicherung hast Du nicht, die das evtl. zahlen würde, oder?

lg Lilo

Hallo Liselotte,

dein Rechtsgefühl mag zwar grundsätzlich richtig sein, in diesem Fall ist die Vorgehensweise aber korrekt und er muss von vorne beginnen.

Wieso das so ist, kannst du hier nachlesen:

http://www.junges-fahren.de/asf/4.htm#4.9

Viele Grüße

Michael

Naja, wenn ohne den dritten Teil kein Abschluss möglich ist, dann wirst du es wohl nachholen müssen. Das du krank warst, ist natürlich nicht so optimal, aber dafür können die ja auch nix. Und da ein neuer Kurs ja irgendwie bezahlt werden muss, wird das wohl deine Aufgabe sein. Warum sollten sie das auch für dich übernehmen, du warst ja krank. Dafür kann keiner was.

Wenn ich ein Urlaub Buche und krank werde, zahlt mir auch niemand den neuen Urlaub. Selbes Prinzip

da gibt´s aber eine entsprechende Vers. mit ärztlichem Attest kein Problem

Ja, die muss dann vorher auch abschließen 😉

Die sind dir doch schon entgegen gekommen indem sie dein Attest akzeptiert haben und dir deine Frist verlängert haben.

Das du den Kurs doppelt bezahlen musst ist eigentlich selbstverständlich da du den Kurs ja auch doppelt belegst. Du könntest höchstens den Anbieter kontaktieren ob er dir eine Ermäßigung gewährt. Aber das scheint ja auch Licht so zu sein.

Also bleibt dir nur doppelt bezahlen oder zu Fuß gehen. 

Da kannst Du leide rnichts ran ändern. Auch ich war schon einmal bei gebuchten und bezahlten Veranstaltungen durch Krankheit abwesend. Eine erneute Teilnahme erforderte auch eine erneute Bezahlung. Das Du erkrankst, dafür kann der Veranstalter nichts. Das ist das Risiko bei allen solchen Dingen, ob es nun Lehrgänge, Urlaubsreisen, Konzertveranstaltungen oder Ähnliches sind.