Auf e-bay etwas ersteigern ohne das Wissen der Eltern?
Hi wir sollen in der Schule einen offiziellen Brief schreiben. Es geht darum das man auf e-bay eine Standuhr ersteigert (man hat nur aus Spaß mitgeboten) hat ohne diese Bezahlen zu können, da man minderjährig ist. Über den Account der Eltern oder so wurde nicht genau erläutert. Was tut man in so einer Situation? Wie erläutert Roman das dem Verkäufer ohne Verklagt zu werden und wie genau soll ich das formulieren?
2 Antworten

Der Minderjährige kann da von rechtlicher Seite gar nicht klären. Er kann höchstens die Situation schildern und hoffen, dass der Verkäufer von sich aus "aufgibt".
Der Gang zu den Erziehungsberechtigten wäre der wohl sinnvollere Weg. Die können sich dem Verkäufer gegenüber auf die Minderjährigkeit berufen und den Kauf rückabwickeln.
Theoretisch könnte der Verkäufer dann Schadenersatz einfordern. Ob er damit allerdings durchkommt, steht auf einem anderen Blatt.

das kannst du nicht, da du kein konto als minderjähriger bei ebay haben kannst und somit ist es betrug. roman wäre also anzuraten definitiv anzeige zu erstatten und die sache an ebay weiterzugeben. sorry aber welcher lehrer ist denn so dumm eine solche aufgabe zu geben?

nein sorry, dass sind keine aufgaben aus dem echten leben. das ist nur einer der sich als minderjähriger ein ebay konto angeschafft hat zum spaßbieten.


richtig, solche aufgaben gibts aber nicht in der schule. soll er doch nicht rum spinnen

somit ist es betrug
Betrug ist es ganz sicher nicht. Oder wo siehst du hier eine Absicht, das Vermoegen eines anderen zu schaedigen und sich oder einem Dritten damit einen Vermoegensvorteil zu verschaffen (StGB § 263 Abs. 1)?


natürlich ist es betrug :)
Lies hier noch einmal nach, was Betrug ueberhaupt ist. Dann denke nochmal nach und anschliessend begruende, ob und ggf. auch warum es dennoch Betrug sein soll ;-)

es ist kein Betrug weil er keine zueignungsabsicht hat. Hätte er sich mit seinen echten Daten angemeldet wäre es ein schwebend wirksamer Kauf, da er dazu allerdings falschangaben über sein Alter machen müsste wäre es gar kein rechtswirksamer Kaufsvertrag, Roman würde sich allerdings Schadenspflichtig machen (ebay gebühren, geringerer Verkaufswert, sonstige Kosten).
Roman könnte man nur raten zu sagen dass es ein Scherz war und dass er minderjährig ist..... und den verkäufer bitten den Kauf abzubrechen

das kannst du nicht, da du kein konto als minderjähriger bei ebay haben kannst und somit ist es betrug.
Wo ist das (nach deutschem Recht) Betrug? Wenn der Verkäufer nicht ausreichend prüft, ob der Kunde minderjährig ist, ist das sein Problem.
Verstehe nicht wie man darauf kommt. Da wird einer einer Person rechtlich nicht zugetraut, einen Kaufvertrag abzuschließen, aber bei der Altersprüfung soll die volle Härte des Gesetzes zuschlagen.
Das ist doch sehr offensichtlich Unsinn.
Ämja das sind Aufgaben aus dem echten Leben , hab das hier auf der Seite schon oft genug gesehen.