Asbestlunge

6 Antworten

Nein, denn es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Und bei Dir liegt leider keiner davon vor, deine Abestlunge durch das waschen der Kleidung (obwohl logisch) zu begründen, reicht hierfür kaum aus.

Sicherheitshalber empfehle ich Dir, such mal einen freien Rentenberater (eigenständige Rechtsperson) auf, diese kosten zwar auch Geld "Beratungskosten" werden aber im Gegensatz zu einem Sozialanwalt (ich sehe da gute Chancen) keine unnötigen Versprechungen machen.

Beim Facharzt sagen, dass man eine Berufskrankheit vermutet, der meldet es an die Berufsgenossenschaft. Dann wird ein Gespräch mit einem Technischen Aufsichtsbeamten stattfinden, der Auskünfte über sämtliche Tätigkeiten sammelt und ermittelt, wann Kontakt zu asbesthaltigen Stoffen bestand oder bestanden haben könnte. Und dann wird irgendwann entschieden, ob es eine Anerkennung gibt oder nicht. Das geht allerdings nicht von heute auf morgen.

Argh ich habe gerade gemerkt, dass ich die Frage nicht gelesen habe (nur die ersten zwei Sätze)... also da das Waschen der Kleidung keine berufliche Tätigkeit war, dürfte das nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Aber nachfragen kann nicht schaden...

@Schnoile

Hoi.

Jupp, da bist du der einzige, dem das bisher aufgefallen ist. Ich hatte auch zuerst gleich an Faserjahre und Expositionsdauer gedacht....ist eben sowas wie Betriebsblindheit....

Leider kann man der Dame keine Hoffnung machen, da es eben an der versicherten Tätigkeit fehlt.

Ciao Loki

@Lokicorax

DIE einzige bitte, bin kein Männlein ;) Vielleicht waren die Äuglein auch noch zu müde und deshalb habe ich übersehen, dass die Frage noch weitergeht.

Über die Ärzte kann die Erkrankung zur Anzeige gebracht werden. Dann ist die zuständige Berufsgenossenschaft verpflichtet zu prüfen. Wie das Waschen der Arbeitskleidung bewertet wird kann keiner sagen. Aber abklären lassen würde ich den Fall schon.

Du bekommst ja schon eine Hinterbliebenenrente der BG. Da musst du den Antrag stellen, und abwarten.

Nein, die Berufsgenossenschaft wird Ihnen keine eigene Rente zahlen. Das geschilderte Problem ist (leider) nicht neu, es gibt bereits höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes dazu (2 RU 13/95 lautet eines der Aktenzeichen).

Es fehlt nicht mal am ursächlichen Zusammenhang, es fehlt an der Versicherteneigenschaft gegenüber dem Unternehmen. D. h. es bestand kein Versicherungsschutz weil Sie nicht für das Unternehmen, sondern beim Waschen der Arbeitskleidung überwiegend eigenwirtschaftlich tätig waren. Daran ändert auch nichts das klare medizinische Bild und auch nicht die Tatsache, dass kein weiterer Asbestkontakt da war.

Das tut mir sehr leid, aber zumindest erhalten Sie für den Tod Ihres Mannes noch eine Witwenrente.