Arbeitszeugnis nach knapp 10 Jahren beim alten Arbeitgeber anfordern?

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Hallo Hkan,

"Theoretisch verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis nach 30 Jahren. Ein qualifiziertes Zeugnis kann aber nur dann ordnungsgemäß -nämlich wahr und vollständig- ausgestellt werden, wenn Ihr Arbeitgeber sich noch an Ihre Tätigkeit erinnern kann. So könnten bereits fünf Monate ausreichen, um Ihnen Ihren Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis zu verwehren. Der Anspruch auf ein einfaches Zeugnis besteht aber mindestens 10 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist von Personalunterlagen)."

Quelle: http://www.hamburg-lernt.de/Bewerbungstraining/Arbeitszeugnis/Verjaehrung.html

Liebe Grüße, Anita

Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate.

ein arbeitszeugnis nach 10 jahren,da kennt dich keiner mehr und du hast nach so langer zeit auch kein anspruch mehr darauf (nach meinem wissensstand),erläutere dem personalchef? die sachlage,das du seinerzeit kein arbeitszeugniss beantragt hattest etc. g.g.f. mit belegen,was du arbeitsmäßig/ausbildung?zwischenzeitlich gemacht hast) bzw.einem arbeitszeugniss eines späteren arbeitgebers

Ich würde erstmal in dem Laden anrufen, zumindest eines Bescheinigung müsste man dir noch ausstellen können.