Arbeitszeiten als Auszubildende Bäckereifachverkäuferin

6 Antworten

Ja, Du musst auch in der Backstube aus helfen und auch wenn Bestellungen offen sind wie Brötchen eintüten, die dann ausgeliefert werden müssen. Oder Torten dekorieren oder Gebäck Teilchen verzieren usw. Vielleicht auch Brötchen belegen usw.

Eig steht im JArbSchG das Minderjährige unter 18 Jahren also, nicht vor 6 Uhr anfangen dürfen zu Arbeiten. AUßER es handelt sich um eine Situation wie in einem Ausbildungsverhältnis wie z.B. Konditor, Bäcker etc...

viel Glück und viel Erfolg

LG Karo

Ich war bereits 18, als ich angefangen habe zu lernen.Da galt das Jugendschutz Gesetz für mich nicht mehr.Habe wie die anderen mitgearbeitet v.07.00 -18.00 Uhr.Am Freitag war dann aber um 12.00 Uhr Feierabend und Weekend.Die Überstunden wurden bezahlt und es gab noch 25% Zuschlag drauf. Jetzt bin ich bei der Bundeswehr.Da geht der Staat ganz anders um mit seinem Menschenmaterial.Allerdings bin ich schon einige Jahre dabei.Aber die Grundausbildung war nicht lustig ! Wenn ich z.b.Wache habe, dauert die 24 Std.(2.0 Std.Streife,2.0 Std.Bereitschaft und 2.0 Std.Schlaf ) und das im Wechsel wie gschrieben 24 Std..

Die Ausnahmen sind für die Backstube (Produktion). wenn Ihr im Laden produziert (backt / aufbackt) darfst Du auch in den Genuss kommen.