Arbeitsverweigerung rechtmäßig?

8 Antworten

Es hängt von der Formulierung in deinem Arbeitsvertrag ab. Wenn dort beispielsweise eine Klausej ist, die besagt, dass du auch für andere Tätigkeiten herangezogen werden kannst, dann kannst du dich dagegen kaum wehren.

Wenn diese Tätigkeiten ganz seltene Ausnahmen sind, beispielsweise wegen einer Urlaubsvertretung, dann wirst du dich nicht verweigern können (ich kann mich jedoch irren!).

Wenn du jedoch regelmäßig diese vertragswidrigen Tätigkeiten ausüben sollst, dann kannst du sie verweigern.

Allerdings mußt du damit rechnen, dass du deinen Job dann bald los bist.

Ja super was ist wenn die Klausel nicht drin steht

Wenn dort beispielsweise eine Klausel ist, die besagt, dass du auch für andere Tätigkeiten herangezogen werden kannst, dann kannst du dich dagegen kaum wehren.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Arbeitgeber berechtigt sei, einen Verkäufer zum Putzen der Toilette heranzuzuziehen - das ist er trotz einer solchen Klausel nämlich nicht!

n3opr3n hat dazu die bisher einzig richtige Antwort gegeben! 

Du solltest es nicht Arbeitsverweigerung nennen. Vertragsgemäß erledigst Du Deine zugewiesenen Aufgaben. 

Hast Du jemals das Klo dort geputzt? Dann könnte man eine stillschweigende Vertragsänderung annehmen, und dann darst Du das Kloputzen nicht verweigern.

Es gab allerdings mal ein Urteil des Arbeitsgerichtes, dass brauchte ein Verkäufer nicht wischen und Fenster putzen, weil es nicht im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Danach war das Arbeirverhältnis extrem gestört.

Was Du jetzt machen mußt, darüber nachdenken. Mit Kollegen sprechen, die das Klo auch schon geputzt haben. Nachdenken, ob schon mal eine Putzfrau zum Kloputzen kam.

Und ob Hygieneregeln dagen sprechen, das Verkäufer das Klo putzen. Hierzu gehört auch, dass es Waschräume / Duschräume gibt.

Hast Du jemals das Klo dort geputzt? Dann könnte man eine stillschweigende Vertragsänderung annehmen, und dann darfst Du das Kloputzen nicht verweigern.

Selbst wenn der Fragesteller als Verkäufer bereits einmal die Toilette geputzt haben sollte, ist dadurch noch lange nicht eine "stillschweigende Vertragsänderung" zustande gekommen!

@Familiengerd

Wie Bitte? Der Fragesteller gefährdet sein Arbeitsverhältnis!

Wenn er im Recht ist, sogar sich vor dem Arbeitsgericht durchsetzen kann, was willst Du ihm dann raten,

wenn man ihn danach  gekündigt hat.

"Stillschweigende Vertragsänderungen" berücksichten sogar die Arbeisgsgerichte, manchmal, wenn sie es als betriebliche Übung bezeichen.

Bei dem Fragesteller geht es um individuelle Fragestellungen und einen Rat, den nicht die Masse der Beschäftgten als Gewerkschaftmitglieder befürworten.

Soweit sollte es Dir auch klar sein, dass Kollgen sagen, was sie für richtig halten, 

und so einen Fragesteller schnell als "Kollegenschwein" bezeichnen.

@BVBDortmund

Ich habe eine falsche Aussage von Dir kommentiert - unabhängig von der konkreten Problematik des Fragestellers.

Zunächst einmal geht es immer um die Klärung der rechtlichen Frage. Denn um zu entscheiden, wie man sich in einer konkreten Situation verhalten kann oder soll, muss man erst einmal wissen, welche Rechte überhaupt man neben seinen Pflichten auch hat.

Ob man sein Recht dann je nach der konkreten Situation, je nach dem Arbeitsklima, dem Verhältnis zum Arbeitgeber dann auch durchsetzen will oder kann, ist noch eine ganz andere Frage.

 'Stillschweigende Vertragsänderungen' berücksichtigen sogar die Arbeitsgerichte, manchmal, wenn sie es als betriebliche Übung bezeichnen.

Selbstverständlich gibt es "stillschweigende Vertragsänderungen" (habe ich auch nicht bestritten), dieses Argument ist nur völlig falsch in diesem Zusammenhang - und mit "betrieblicher Übung" hat das schon einmal Garnichts zu tun!!

Zum übrigen Inhalt Deiner Erwiderung sage ich lieber nichts ...

Nur als Beispiel: Im Arbeitsvertrag steht ich bin Verkäufer... Muss ich dann die Toilette putzen oder Unkraut vom umliegenden Gelände zupfen?

Kleinbetrieb, Familienbetrieb? Was für ein Betrieb, bzw. was wird verkauft?

Es kann durchaus sein, das man bestimmte Tätigkeiten machen muss.

Verdienst Du gut, bist Du mit dem Arbeitsumfeld zufrieden?

Wenn ja, dann sollte man bei solchen Dingen auch ein Auge zudrücken, vorausgesetzt die anderen Mitarbeiter müssen auch diese Tätigkeiten machen.

Wenn der Chef sagen würde, waschen sie bitte mein Auto, dann würde ich das machen (auch mit 51), weil es mir egal ist wofür ich bezahlt werde, solange die Bezahlung stimmt und ich diese Tätigkeit machen kann.


Wie sieht es aus wenn ein Gewissenskonflikt besteht.

Welcher? 

Was genau sind meine Rechte

- Mit dem Chef zu reden und verlangen, dass Man Dir nur berufstypische Aufgaben geben soll.

- Sich eine neue Arbeitsstelle suchen

- Einfach mal nachdenken ob das nicht ein bisschen übertrieben ist

Arbeit verweigern wird wohl eine Kündigung nach sich ziehen und wenn Du Pech hast gibt es eine Sperre bei ALG.

Bist Du in der Ausbildung?

Gibt den Spruch:

Lehrjahre sind keine Herrenjahre.

Wenn der Chef sagen würde, waschen sie bitte mein Auto, dann würde ich das machen (auch mit 51), weil es mir egal ist wofür ich bezahlt werde, solange die Bezahlung stimmt und ich diese Tätigkeit machen kann.

Tatsächlich??

Ich bin etwas irritiert!

Hoffentlich stellst Du diese Überlegungen nicht an, wenn er Dich einmal bittet, ihm die Füße zu küssen!

@Familiengerd

Ich bin etwas irritiert!

Das merkt man.  :-)


Hoffentlich stellst Du diese Überlegungen nicht an, wenn er Dich einmal bittet, ihm die Füße zu küssen!

Wenns ne tolle Frau ist?  :-) @I@

Nein, es gibt natürlich Grenzen.

Ach Familiengerd jetzt übertreibe doch nicht. Natürlich gibt es auch Grenzen, aber man muss sich auch nicht wegen jeder Kleinigkeit so anstellen bzw. nur weil man etwas machen soll, was nicht dem Berufsbild entspricht.

Ich habe eine handwerkliche Ausbildung, eine Kaufmännische und dann wieder eine Handwerkliche hinter mir und habe oft erlebt, das viele Dinge vermischt werden oder man viele Dinge machen muss die nicht dem Beruf entsprechen.

Als Handwerker sollte man flexibel und kreativ sein.

Nicht umsonst habe ich freiwillig eine Lohnerhöhung bekommen obwohl ich erst seit April fest angestellt bin und erst nach 6 Monaten mein geforderter Lohn bezahlt werden soll.

@johnnymcmuff

Natürlich gibt es auch Grenzen, aber man muss sich auch nicht wegen jeder Kleinigkeit so anstellen bzw. nur weil man etwas machen soll, was nicht dem Berufsbild entspricht.

Ich hebe, wenn ich antworte, zunächst einmal auf die Klärung der rechtlichen Verhältnisse ab. Denn um entscheiden zu können, wie man sich in einer bestimmten Situation verhalten soll, muss man überhaupt erst einmal wissen, welche Rechte man neben seinen Pflichten denn auch noch hat.

Ob man dann sein Recht, wenn es denn bestimmt, durchsetzen kann oder will - je nach konkreter Situation, nach Arbeitsklima, nach Verhältnis zu den Kollegen und zum Arbeitgeber -, ist dann noch eine ganz andere Frage!

In sofern hast Du selbstverständlich Recht, dass man wegen einer "Kleinigkeit" keinen "Aufstand" veranstalten sollte.

Aber das Verlangen des Arbeitgebers gegenüber einem Verkäufer, die Toilette zu putzen (wie in der Frage beispielhaft genannt), sehe ich absolut nicht als "Kleinigkeit" an (so wenig übrigens wie das Waschen des privaten Wagens des Arbeitgebers).

@Familiengerd

Man hat z.B. als Lehrling sehr viele Rechte die aber immer wieder nicht beachtet werden und als Lehrling geht man eben halt mal einkaufen, Auto waschen etc.

Aber das Verlangen des Arbeitgebers gegenüber einem Verkäufer, die Toilette zu putzen (wie in der Frage beispielhaft genannt), sehe ich absolut nicht als "Kleinigkeit" an

Wenn alle Angestellten die Toilette benutzen finde ich es richtig, wenn man auch mal seine Hinterlassenschaften weg macht. :-)

Aber lasse es gut sein.

Jeder hat seinen Standpunkt und für Meinungen gibt es das Forum.

@johnnymcmuff

wenn man auch mal seine Hinterlassenschaften weg macht. :-)

Das ist sowieso selbstverständlich - aber davon ist wohl kaum die Rede. 😆🙄

Vom Rettungsschwimmer des öD zum Verkäufer, wenn ich mich Recht entsinne in der E3 bei einem Zeitvertrag? Nö, nö das entbehrt jeder Antwort. Du solltest deinen Arbeitsvertrag sehr genau lesen! Mich würde es wundern, wenn in deinem Vertrag eine Berufsbezeichnung  festgehalten ist, dann kommt es immer noch auf die überwiegende Tätigkeit an. Der Rettungsschwimmer/ Verkäufer als TB in der E 3 können  auch anderen vergleichbaren Tätigkeiten übertragen werden. 

Du darfst natürlich die Arbeit verweigern, der AG darf dich dann Abmahnen und bei mehreren Verstößen kann der AG dir auch kündigen.

Ob dies dann letztendlich rechtskräftig ist entscheidet ein Gericht wenn jede Partei der Ansicht wäre er sei im Recht.

Ob das letztendlich so klug ist wenn Du dort länger bleiben möchtest, musst Du abwägen. Sei dir gewiss das der AG dir nicht entgegenkommen würde in Zukunft wenn Du mal etwas möchtest, wie z.B. mal einen Tag außerplanmäßig frei etc.