Arbeitsunfall, gekündigt, wer zahlt?

6 Antworten

Deine Kündigung wird sicher keine Begründung enthalten. Also ist davon auszugehen, dass eine Kündigung wegen Krankheit erfolgte.

In dem Fall muß Dein AG über die Kündigungsfrist hinaus Entgeltfortzahlung leisten. Erst nach den 6 Wochen kommt dann die Berufsgenossenschaft dafür auf. Voraussetzung ist natürlich, dass eine Meldung des Arbeitsunfalles an die BG gegangen ist.

Du bist Mitglied der IG Metall. Das schliesst eine kostenfreie Rechtsberatung für Dich ein. Sollte es Streit geben dann wird Dich die IG auch vor Gericht vertreten.

Vielen Dank für die Antwort. War soeben auch bei der Krankenkasse und durch einen Tippfehler (Buchstaben im Nachnamen vertauscht) von einem Sachbearbeiter, tauchte ich als Mitglied im System nicht auf. Dies wurde nun korrigiert.

Fakt ist nun, dass der AG mich bei der Krankenversicherung bis dato noch nicht abgemeldet hat. Vom Jobcenter aus, wurde demnach auch noch nichts eingereicht. Und vor allem fehlt jeglicher Bericht vom Krankenhaus, dass ein Arbeitsunfall vorliegt. Hatte zum Glück Kündigungsschreiben vom AG und die Kopie vom Bericht für den Durchgangsarzt dabei. Denn es lag bei der Krankenkasse nichts vor.

Es soll ab dem 15.08.2013 Krankengeld bezahlt werden. Mein Fall wird jetzt bearbeitet, der Antrag wird umgehend an mich gesendet.

Die Frage ist nun, ob ich gegen die Kündigung angehen kann. Da, jetzt fast 6 Wochen nach Kündigungseingang vergangen sind.

@Ehrimen

Nein kannst Du nicht mehr. Eine Klage gegen eine Kündigung hat eine Frist von 3 Wochen. Deine Kündigung ist jetzt nicht mehr anzufechten.

Ich hätte aber auch innerhalb der Frist keine Chance gesehen. Krankheit gibt keinen Kündigungsschutz.

Dein AG wird in die Kündigung nicht den Grund Krankheit formuliert haben. Er brauch keinen Grund wenn Du noch keine 6 Monate beschäftigt bist.

Habe meinen Arbeitsberater gefragt, ob es rechtens sei, leider konnte er mir keine konkrete Antwort geben. Daraufhin habe ich mich im Netz schlau gemacht und so wie es ausschaut, ist die Kündigung "legitim". Hier das Urteil darüber: http://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitgeber-darf-kuendigen-auch-bei-arbeitsunfall-in-probezeit_76_173332.html

Leider habe ich keinen Rechtsschutz, aber bin immer noch Mitglied bei der IG Metall, dass fällt mir gerade noch ein.

Gegen eine Kündigung in der Probezeit ist nicht viel auszurichten wenn die Frist eingehalten wird. Aber das wäre inzwischen sowieso zu spät dagegen vorzugehen.

Die Mitgliedschaft in der IG-Metall begründet ja den Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren. Hier geht es jetzt nur noch darum,. ob der Arbeitgeber pflichtgemäß den Arbeitsunfall an die BG gemeldet hat. Das wäre vor allem für dich wichtig, wenn sich Dauerschäden ergeben sollten.

So, ich hatte unter Tage (Bergwerk) einen Arbeitsunfall, mein Finger ist gebrochen. War auch dann sofort beim Werksarzt, der den Bericht für´s Krankenhaus geschrieben und es im Verbandsbuch eingetragen hat. Unfalldatum: 06.08.2013.. Am nächsten morgen habe ich den AG (Leihfirma) von dem Arbeitsunfall berichtet, der mich dann am nächsten Tag gekündigt hat. Da ich mich noch in der Probezeit befand, wurde ich fristgemäß, zum 14.08.2013, gekündigt.>

Die Kündigung war unrechtmäßig! Es ist ein Arbeitsunfall, für das die Berufsgenossenschaft aufkommt. Sprich, der AG zahlt keinen Lohn, sonder die BG ist dafür zuständig.

Die Kündigung muss angefochten werden. Berate dich doch mit der BG oder mit einem Anwalt für Arbeitsrecht. Das hätte dir das Amt aber auch sagen müssen.

http://www.rechtsanwalt-sandkuehler.de/arbeitsrecht-3a-kuendigung-wegen-arbeitsunfall-unwirksam-_346.html

Unbedingt zum Anwalt gehen!

Da der Arbeitnehmer in der Probezeit war, kann das Beschäftigungsverhältnis trotzdem ohne Begründung gekündigt werden. Mit dem Anspruch an die BG hat das nichts zu tun.

Wenn Du schonmal zur Krankenkasse fährst, frag doch mal ob die nicht auch diese Antragsformulare für die BGS haben. Du mußt natürlich um Geld von denen zu bekommen einen Antrag ausfüllen. Wenn die KK keine Anträge dafür hat gehst Du zur nächsten Berufsgenossenschaft in Deiner Nähe. Google nach wo die ist. Viel Glück und gute Besserung

Dankeschön, habe jetzt alle Berichte und Unterlagen eingepackt. Ist schon komisch, dass man so etwas weder beim Amt, noch bei der Krankenversicherung, gesagt bekommt.

Werde später darüber berichten, was man mir bei der Krankenkasse erzählt hat.

@Ehrimen

Da bin ich mal gespannt drauf.

Hallo,

ab 15.8. zahlt die Krankenkasse im Auftrag der BG Verletztengeld (Verletztegeld ist meist höher als das Krankengeld!).

Eine Klage gegen die Kündigung ist normalerweise nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich. Ggf. Betriebsrat oder Gewerkschaft nach Einzelheiten befragen.

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-kuendigungsschutzklage.htm

Wenn man wiederr arbeitsfähig ist, sofort bei der Arbeitsagentur melden und klären, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht.

Gruß

RHW