Arbeitsunfall - bekomm ich von der BG Geld als 400 Euro Kraft?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Geringverdiener hat wie alle anderen Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf Urlaubsgeld. Bei einem Arbeitsunfall zahlt auch in deinem Fall die Berufsgenossenschaft. Ruf mal da an ob der Arbeitgeber den Unfall überhaupt gemeldet hat. Dein Arbeitgeber scheint sich ja nicht unbedingt an die Gesetze zu halten ( sprich Lohnfortzahlung).

Er hat mir die Kopie vom Unfallbericht sogar gegeben! Er meinte halt die würden sich melden und er könne ja jetzt nicht dafür aufkommen!

Oh man im Normalfall geht man auf die Barikaden aber ich habe einen so kulanten Chef war die Arbeitszeiten angeht...wenn ich da quer schiesse, was aber mein gutes Recht wäre, darf ich bestimmt gehen!

@susasu

Wenn du sicher gehen willst, ruf bei der BG an. Kommt schon mal vor das Post auf dem Postweg verlohren geht.

Für Dich gilt das, was für alle anderen Arbeitnehmer gilt. Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung für 6 Wochen und danach auf Verletztengeld. Der Unfall muss auch von Deinem Chef als Arbeitsunfall gemeldet worden sein. Und wenn nicht vom Chef, dann vom Arzt. Am besten Du sprichst mit Deinem Chef und sollte das nichts bringen dann wende Dich an den Sachbearbeiter der BG, der Deinen Fall bearbeitet. Die helfen Dir auch weiter.

Wie in den meisten Beiträgen besprochen, steht dir Lohnfortzahlung zu. Anspruch auf Lohnfortzahlung würde nur entfallen, wenn du z.B. direkte Sicherheitsanweisungen deines Chefs nicht einhältst, dir also z.B. mehrmals gesagt wird, dass du Sicherheitskleidung tragen mußt, du es dann nicht tust und dadurch ein Unfall eintritt. Dein Arbeitsgeber wird durch die Lohnfortzahlung auch nicht groß belastet, da kleinere Unternehmen (bis 30 Arbeitnehmer) in die sogenannte U1-Umlage bei der Krankenkasse zahlen müssen. Dadurch erhält der Arbeitgeber bis zu 80% der Lohnfortzahlungskosten zurück. Er ist also gegen Lohnfortzahlung sozusagen versichert. Übrigens ist es Egal, dass du einen Fehler gemacht hast, auch verbotswidriges Verhalten schließt einen Arbeitsunfall nicht aus. Dir steht also grundsätzlich Verletztengeld durch die BG zu, dabei wird die Fortzahlung jedoch angerechnet. Fällt die Lohnfortzahlung tatsächlich einmal weg bzw. läuft Sie aus erhältst du Geld von der BG. Von der BG hört dein Chef jedoch vermutlich nichts, wenn er auf der Unfallmeldung angegeben hat, dass Lohnfortzahlung für sechs Wochen besteht und aus dem Arztbericht hervorgeht, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als sechs Wochen besteht. Dann übernimmt die BG die Behandlungsrechnungen und denkt alles ist erledigt. Bei Fragen dürfte anrufen tatsächlich am einfachsten sein, für Logistikunternehmen ist die BGHW (Tel. 0621 1830) zuständig.

Normal bekommt auch eine 400 Euro Kraft die Lohnfortzahlung.Bei einem Arbeitsunfall.Gehe mal zu der Berufsgenossenschaft wie es hierbei gehalten wird.

mein Chef meinte die -BG würde sich melden, wäre eben ne Behörde und wir sollen abwarten... Habe jetzt schon des öfteren gelesen, der Chef muss aufkommen aber der meinte schon er würde nicht zahlen, wäre ja eigenes Verschulden...wir sind nur ein zwei Mann Betrieb - wenn ich auf die Barikaden gehe...bin ich wohl weg vom Fenster

@susasu

... dann entscheide Dich endlich - Du hast guten Rat bekommen !!

@verreisterNutzer

grrrrrrrr...fragen kostet ja wohl nix!!!!!!!

bin auch für jeden Kommentar dankbar!!!

@susasu

Der gute Chef drückt sich vor der Verantwortung,Er muss Lohnfortzahlung einhalten.Mit Gaunern mach ich keine Geschäfte.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Mini-Jobs gibt's ab 4 Wochen Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung bis zu 6 Wochen lang. Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgearbeitet werden, es darf auch keine Lohnkürzung erfolgen. Bei unregelmäßigem Einkommen wird ein Durchschnitt errechnet.

mmmhhh...das wird er nicht machen