Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld, wie ist das?

10 Antworten

Krankengeld bekommt jemand, der mit Krankengeldanspruch versichert ist (Beschäftigte, ALG i - Empfänger, Selbständige mit einem entsprechenden Wahltarif).

Als Beschäftigter bekommst du bei Arbeitsunfähigkeit zunächst 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

Die Höhe ist in § 47 SGB V geregelt und beträgt 70% vom Brutto-Arbeitsentgelt, aber nicht mehr als 90% vom Netto, zuzüglich der anteiligen Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld (ggf. begrenzt auf 100% Netto), abzüglich der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Es wird für jeden Kalendertag gezahlt, für volle Monate jeweils 30 Tage.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Krankengeld bekommst du wenn du den Anspruch erfüllst. Die Höhe ist abhängig von deinem Gehalt. Zur genaueren Berechnung gibt es Krankengeldrechner im Netz.

Krankengeld gibt es nach 6 Wochen. In diesen 6 Wochen bekommst du weiter dein Gehalt vom AG. Ausnahme wäre, wenn du noch keine 4 Wochen beim AG arbeitest.

Und was ist wenn man aufgrund dieser erkrankung noch nie gearbeitet hat?

@Daisy101

Das Krankengeld ist eine sog. Lohnersatzleistung. Wenn du keinen Lohn erhältst, gibt es kein Krankengeld.

@maja0403

Was könnte man denn stattdessen beanspruchem? Nurnoch Hartz IV?

@Daisy101

Für Hartz 4 müßtest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Wenn du definitiv arbeitsunfähig bist, käme eher Sozialhilfe in Frage.

6 Wochen volles netto dann gibt es 80 % von der Krankenkasse

begrenzt auf 72 Wochen. Dann gibt es nix mehr.

Auch im Fall einer psychischen Erkrankung erhältst du erst ein mal für sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber.

Wenn die Erkrankung länger dauert, bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Sie besorgt sich deine Entgeltdaten vom Arbeitgeber, der diese Meldungen elektronisch übermittelt und die Kasse errechnet daraus dein Krankengeld.

Die Höhe kannst du dir mit dem beigefügten Link selbst ermitteln. Das Krankengeld wird maximal 72 Wochen lang gezahlt.

https://www.test.de/krankengeld-5149352-0/

Dankeschön. Wie sieht es aus wenn man aufgrund dieser erkrankung noch nie gearbeitet hat?

@Daisy101

Dann gibt es auch kein Krankengeld. Denn das ist eine Leistung, die nur gesetzlich Krankenversicherte erhalten. Also Menschen, die sich im Arbeitsleben befinden und dafür Lohn oder Gehalt erhalten.

Bei Menschen, die noch nie gearbeitet haben, sieht die Sache wesentlich schwieriger aus. Wenn sie aufgrund einer ärztlichen Diagnose grundsätzlich nicht arbeitsfähig sind, müssen sie Sozialleistungen beantragen. In deinem Fall wäre das entweder Hartz IV, wenn du grundsätzlich noch theoretisch arbeitsfähig bist, oder Grundsicherung, wenn du dauerhaft nicht erwerbsfähig bist.

https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html

Da du noch nie gearbeitet hast, wie du weiter unten schreibst, steht dir kein Krankengeld zu. Wende dich mit dem Attest an dein zuständiges Sozialamt. Du hast ggf. Anspruch auf Grundsicherung (entspricht ALGII). Allerdings nur dann, wenn du bescheinigt nicht mehr als 3 Stunden/ Tag arbeiten könntest.

Sind es mehr, dann ist das Jobcenter für dich zuständig.