Arbeitssuchend: Freistellung bei Todesfall?

4 Antworten

Du musst auf jedenfall bescheid geben das du zum vereinbarten Termin nicht erscheinen kannst aufgrund eines Todesfall in der Familie. Wenn du nachträglich eine Todesanzeige mitbringst sind sie oft zufrieden damit. Bei mir hat es "ausgereicht" das die Oma gestorben ist. Habe das Kondulenzschreiben beim Amt eingreicht. Wenn du AG2 beziehst musst du dich abmelden, es stehen dir glaub ich 2 Wochen im Jahr zu die du "Urlaub" nehmen kannst.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei dem Tod eines nahen Angehörigen (Eltern, Geschwister, Kinder und evtl. Großeltern) die Gesetze so herzlos sind, dass man dafür nicht 2 Tage freigestellt werden kann.

Also, wenn es ein naher Verwandter (Eltern, Kind) ist, dann auf jeden Fall. Aber um sicher zu gehen, frage bei der ARGE nach.

Ich glaube, dass zählt nur, wenn Vater, Mutter oder Bruder, Schwester gestorben ist ... oder ein Kind ... ich will den Teufel nicht an die Wand malen, frag doch am besten bei der Arge nach ...