Arbeitslosengeld zur Überbrückung
Hallo,
Ich Arbeite jetzt seit 2 Jahren in meinem Beruf. Habe Ausgelernt und möchte nun im September wieder auf die Schule gehn. Da mein Arbeitsvertrag im Juni ausläuft, würde das ganz gut passen. Die Firma würde ihn aber verlängern, wenn ich das möchte! Möchte ich aber nicht!
Nun meine Frage:
Habe ich in den 2 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie muss ich das auf dem Arbeitsamt regeln bzw. möchte das Arbeitsamt das ich mir für diesen Zeitraum was neues Suche? Was ich eigentlich nicht möchte!
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
2 Antworten
Wenn Dein Arbeitsvertrag im Juni ausläuft, musst Du Dich noch im März auf dem Arbeitsamt melden (3 Monate vor Ende der Befristung), sonnst kann das Arbeitsamt das Geld kürzen oder gibt Dir eine Sperre. Meiner Meinung nach hast Du dann auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Am Besten Du fragst mal nach, wenn Du Dich dort meldest.
hmm ich denke da du eine arbeit nachweisen kannst, die in 2 monaten beginnt, werden die dich nicht zwingen können, eine neue arbeit anzunehmen, vorallem nicht in so einem kurzen zeitraum.
Sich arbeitslos melden ist ja pflicht, es käme auf einen versuch an denke ich.