Arbeitslosengeld verschieben?

5 Antworten

Stelle den Antrag bzw. hol dir einen Antrag ab (es gilt der Tag der Antragstellung), dann füllst Du den Antrag aus und lässt ihn 2-3 Wochen, nach deiner Abreise, von einem Familienmitglied, Freund, Bekanntem an die BfA abschicken, bis die von der BfA/AfA den bearbeitet haben, gehen noch mal ein paar Wochen ins Land.

Du bekommst keine sperre, hast keinen Stress und kannst in Ruhe die vier Wochen genießen.

;-)))

Sicherheitshalber kannst Du den Antrag auch selber abgegeben, würde dann aber in der dritten Woche ein Schreiben an die Agentur von Familienmitglieder, Freunden, Bekannten, abschicken lassen, indem du um einen Termin zur Antragsabgabe bittest.

Und alles läuft in Ruhe und ebenfalls ohne Stress ab.

;-))

Hallo lillypaula,

so komisch es sich anhört, aber auch Arbeitslose können Urlaub machen. Wenn du dies rechtzeitig beim Amt anmeldest, dann kann es sein, dass du während deinem Urlaub weiter Arbeitslosengeld bekommst und damit auch versichert bist. Wichtig ist dabei die Frage, ob deine Vermittlungschancen durch den Urlaub beeinträchtig sind. Nähere Infos findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-N/Elmshorn/AA/Presse/Presseinfo-PDF/2013/Presseinfo-2013-037.pdf. Also frag doch am besten erstal bei der Arbeitsagentur nach, bevor du ohne Versicherung da stehst.

Viee Grüße, Roman1986

Du bist verpflichtet, dich umgehend arbeitslos zu melden. Der Sinn liegt ha darin, dich möglichst schnell wieder in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen. Es ist NICHT im Sinne der Arbeitslosenversicherung, dass du jetzt erst mal einen Bezahlten längeren Urlaub einlegst. Du kannst dich melden und dann nach Absprache bis zu 3 Wochen ortsabwesend sein.

Je länger du aus dem Arbeitsprozess raus bist, desto schlechter werden deine Vermittlungschancen. Nicht umsonst wird diese Ortsabwesenheit im allgemeinen in den ersten 6 Monaten NICHT genehmigt.

Hallo,

wenn man in den letzten 24 Monaten mindestens für 12 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt hat, besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Eine verspätete Arbeitslosmeldung kann zu einer Sperrzeit von einer Woche führen:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25650/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Alg-Nav.html

Mögliche Probleme:

  • Lücken im Lebenslauf sind bei Bewerbungen sehr oft ungünstig. Arbeitgeber bevorzugen oft Bewerber mit einem lückenlosen Lebenslauf.

  • wenn in dem Monat des "Urlaubs" Arbeitsunfähigkeit eintritt, bekommt man weder von der Arbeitsagentur noch der Krankenkasse für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit Leistungen.

Vielleicht hilfreich:

.patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/

Gruß

RHW

Krankenversicherung wirkt aus Pflichtversicherung 30 Tage nach.

Meldung ans Arbeitsamt solltest du dennoch vornehmen. Du hast aber einen Anspruch auf Ortsabwesenheit. Bei ALG II wären dies 21 Tage im Jahr, ob es beim ALG I auch so ist müsste ich nachsehen.