Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung

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ja aber erst nach ca. 3 Monaten, denn das ist die Sperrfrist bei Kündigungen deiner Art, fristlos, hast sicher einen riesen Fehler gemacht u. Arbeit mutwillig verloren, so ist die Rechtslage seitens des Amtes

es ist ein vom schuldhaften Verhalten,deinerseits,auszugehen,sonst wird man nicht fristlos gekündigt...Sperre 3 Monate!!

hallo Leute, ich habe eine frage mein freund hat 3 tage lang gearbeitet. Ihm wurde gesagt das er auch Fahrtkosten bekommen würde.Der Betrag war eine Summe von 2€ am Tag diese Summe wurde ihm am 4 Tag gesagt er hat dann mit dem Arbeitgeber geredet und ist dann nach hause gegangen. Dann kam eine fristlose Kündigung nach hause jetzt sind es schon 3 Wochen her eine klage gegen die fristlose Kündigung können wir nicht erheben also zu spät. Nur das Arbeitsamt will jetzt wissen was war er hat jetzt ein Termin was sollen wir beim Amt sagen damit er keine Sperre bekommt? Kann mir einer dringend HELFEN

Kündigt der Arbeitgeber fristlos, muss schon ein besonderer Grund vorliegen. Der Arbeitnehmer muss massiv gegen den Arbeitsvertrag verstoßen haben oder hat vielleicht sogar eine Straftat begangen.

Aus diesem Grund geht die Arbeitsagentur bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber davon aus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat und sperrt die Zahlungen von Arbeitslosengeld für 3 Monate.

Diese Regelung ist sehr fragwürdig. Die Versicherung übernimmt einfach ungeprüft die Darstellung des Arbeitgebers und misstraut dem Versicherten. Dabei stellt sich vor den Arbeitsgerichten jeden Tag zigfach heraus, dass viele fristlose Kündigungen durch Arbeitgeber nicht berechtigt sind. Trotzdem sagt das "Amt" erstmal: "Der Arbeitgeber wird schon recht haben, der Arbeitnehmer unrecht." Eigentlich ist diese Voreingenommenheit ein Skandal.

Kündigt der Arbeitnehmer fristlos, braucht er auch einen guten Grund. Wer z. B. am Arbeitsplatz Opfer von Gewalt oder sexueller Belästigung wurde, kann selbstverständlich auch fristlos kündigen. Die Arbeitsagentur darf dann nicht die Zahlung von Arbeitslosengeld verweigern. Eine solche Kündigung und vor allem Kündigungsbegründung sollte man daher nur zusammen mit einem Rechtsanwalt schreiben. So kann man weiteren Komplikationen bei der Arbeitsagentur aus dem Weg gehen.

Wenn man fristlos gekündigt wurde, sollte man mit dieser Kündigung einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen ob eine Kündigungsschutzklage aussichtsreich ist.

Gibt es auch ALG I wenn der AN fristlos wegen körperlicher Erschöpfung auf anraten des Arztes kündigt?Brauch er dann nicht ein Attest,was er dem Arbeitsamt und auch dem AG vorlegen muss?Ansonsten ist es doch eine Kündigung OHNE einhaltung der Kündigungsfrist und das bedeutet dann doch auch das man eine Sperre bekommt,richtig? Frage weil unser Kollege nämlich so doof,sorry !! so schlau war und das so machte ;-)