Arbeitslos gemeldet und dann krank geschrieben?
Hallo ich bin derzeit arbeitssuchend gemeldet aber ich bin psychisch nicht in der Lage arbeiten zu gehen. Wie lange steht mir denn das ALG1 zu? Bzw was passiert wenn ich mich jetzt krank melde?
Danke
4 Antworten
Wie in einem Arbeitsverhältnis würde dir das ALG - 1 wie eine Lohnfortzahlung vom AG - über einen Zeitraum von 6 Wochen ( ohne Unterbrechung ) weiter gezahlt, danach würde dir Krankengeld in gleicher Höhe wie dein ALG - 1 zustehen und dein ALG - 1 Anspruch würde für diese Zeit ruhen, ginge dir also nicht verloren !
Wenn du krank bist hat dich ein Arzt freizustellen und wenn nötig ein Attest zu schreiben, ab welchen Tag du einen bei Arbeitslosigkeit brauchst frägst du am besten deinen Sachbearbeiter.
Einfach blau machen geht nicht
Die Krankmeldungen musst du auf jeden Fall einreichen. Wenn du am 1. Tag der Arbeitslosigkeit krankgeschrieben bist, verfällt der Antrag da du im Regelfall Anspruch auf Krankengeld hast. Wenn du erst später krank bist, hast du wie beim Arbeitgeber auch eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen (42 Kalendertage).
Ab dem 43. Tag rutscht du wieder ins Krankengeld bis du wieder gesund bist. Danach ist eine umgehende neue Arbeitslosmeldung erforderlich.
Übrigens ist das Krankengeld höher als das Arbeitslosengeld
Wenn Du während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 erkrankst und nach 6 Wochen Krankengeld erhältst, entspricht das Krankengeld in der Höhe dem Arbeitslosengeld.
Wie gesagt, danach hast du 6 Wochen Lohnfortzahlung und bekommst dann ab dem 7. Woche Krankengeld von deiner Krankenkasse.
Die 6 Wochen zählen aber nur am Stück.
Also wenn du z.B. 5 Wochen krank bist und dann mal 1 Woche nicht dann fangen die 6 Wochen wieder von vorne an
Die 6 Wochen zählen aber nur am Stück.
Das ist falsch!
Zeiten einer Erkrankung aus gleicher (oder zusammenhängender) Ursache werden addiert!
@Familiengerd- ich weis nicht wo du arbeitest, möglicherweise bei der Krankenkasse? Dort werden Krankheitstage addiert in gewissen Fällen. Bei der Arbeitsagentur zählt erst mal nur, wie lange am Stück du krank bist (egal ob eine oder mehrere Krankheiten). Ab 43 Tage meldet das Leistungsprogramm automatisch ab. Wenn eine Pause dazwischen ist wie in meinem Beispiel, erkennt das Programm keinen Zusammenhang zwischen den Krankheitszeiten
Ob ein Programm etwas erkennt oder nicht, spielt keine Rolle.
Es ist jedenfalls nicht richtig, dass für den Anspruch auf Krankengeld nach 6 Wochen die Erkrankung 6 Wochen "am Stück" bestanden haben muss.
Bei Erkrankung während des Bezugs von Arbietslosengeld 1 wird nicht anders verfahren als während eines Arbeitsverhältnisses.
Im Übrigen weiß auch ein Arbeitgeber nicht, ob verschiedene Erkrankungen zusammenhängen oder nicht; er steht damit vor dem gleichen Problem wie die Agentur. Die entsprechende Information in diesem Fall (ob 42 Tage der Fortzahlung von Lohn bzw. Arbeitslosengeld erreicht worden sind) erhalten beide von der Krankenkasse, weil nur die über die Art der Erkrankungen (Diagnosen) informiert ist.
Ob richtig oder falsch war hier nicht die Frage.
In der Praxis wird so verfahren. Und in fast allen Fällen - ob richtig oder falsch- bekommen die Leute auch Krankengeld nach den 6 Wochen.
Sind die 6 Wochen nicht erfüllt, bekommt der AN weiter sein Arbeitslosengeld
Sind die 6 Wochen nicht erfüllt, bekommt der AN weiter sein Arbeitslosengeld
Hat irgendwer etwas Anderes behauptet?!?
Es geht um Deine falsche Aussage, dass es sich um 6 Wochen "am Stück" handeln müsse!!
jobcenter oder bfa legen genau wie arbeitgeber wert auf au-bescheinigungen. und da könntest du mit deiner these probleme bekommen.
ob dich irgendein arzt auf verdacht für berufsunfähig erklärt?
Wie meinst du das mit meiner These?
Und wenn ich z.b. erst nachdem der Antrag auf ALG1 durch ist krank geschrieben werde?