Arbeitslos ab nächster Woche - Einige Fragen?
Hallo,
nächste Woche Freitag endet mit dem bestehen meiner mündlichen Prüfung mein Arbeitsverhältnis mit meinem derzeitigen Arbeitsgeber, was so viel heißt wie ich bin Arbeitslos.
1.
Leider habe ich mich noch nicht Arbeitslos gemeldet, das Amt hat mir telefonisch gesagt ich muss dort persönlich erscheinen. Das schaff ich leider erst nächste Woche, ich muss ja noch arbeiten (Die haben ziemlich blöde Öffnungszeiten). Muss ich dahingehend jetzt schon mit einer Strafe rechnen? Ich melde es ja dann tatsächlich sehr spät.
2.
Zudem hab ich eben gelassen das ich meine Krankenversicherung nach einem Monat Arbeitslosigkeit selbst zahlen muss. Stimmt das? Und mit wie hohen Kosten muss ich den (im Schnitt) rechnen?
3.
Ich habe mich noch nirgends Beworben, hab also noch keinen neuen Job in Sicht. Bewerben werde ich mich erst dieses Wochenende + Nächste Woche. Hat jemand von euch vlt. noch Tipps für meine Situation?
MfG
Simon
5 Antworten

- in der Regel dürfte der Anruf beim Amt schon als Meldung/Mitteilung der Arbeitslosigkeit gelten.
- falls du mehr wie einen Monat Lücke zwischen Ende Beschäftigung und Beginn Arbeitsamt hast, dann zahlst du ca. 180 Euro pro Monat. und das dann bereits ab dem ersten Tag nach Ende der Beschäftigung. ich gehe aber mal davon aus, dass du unter 23 Jahre alt bist, weil du schreibst von Ende der Ausbildung. dann kannst du für diese Lücke auch kostenfrei bei Mutter oder Vater in die Familienversicherung. Antrag muss man halt stellen, geht nicht automatisch
- du weißt doch bestimmt nicht erst seit gestern, dass du nicht übernommen wirst? fällt dir ja sehr früh ein. das Arbeitsamt wird dir alles weitere erklären und dir auch Tips geben.


Leider habe ich mich noch nicht Arbeitslos gemeldet, das Amt hat mir telefonisch gesagt ich muss dort persönlich erscheinen. Das schaff ich leider erst nächste Woche, ich muss ja noch arbeiten (Die haben ziemlich blöde Öffnungszeiten). Muss ich dahingehend jetzt schon mit einer Strafe rechnen? Ich melde es ja dann tatsächlich sehr spät.
Nein ich habe es erst auch nach der mündlichen gemacht. Du kannst ja nicht mal wissen ob du diese überhaupt bestehst. Solltest du diese nämlich nicht bestehen endet dein Ausbildungsvertrag auch nicht. Es sei denn du hättest kein Bock mehr. Doch dies wäre extrem dumm.
so schnelle wie möglich zum Arbeitsamt, so viel ich weiss, muss dir der AG dafür freigeben