Arbeitslos, 21 Jahre, kein Kindergeld, welche Ansprüche?

5 Antworten

Siehe hier: (Quelle: http://www.lohi.de/)14.02.2012

Änderungen beim Kindergeld – Verdienstgrenze für volljährige Kinder entfällt Gute Nachrichten für Eltern: Ab 2012 entfällt für volljährige Kinder die Einkünfte- und Bezügegrenze. Eltern müssen also keinen Nachweis mehr über die Einnahmen des Nachwuchses erbringen. Eltern, die bisher wegen der Einkommenshöhe des Kindes kein Kindergeld mehr erhalten haben, sollten dieses für 2012 bei der Familienkasse neu beantragen, rät der Lohnsteuerhilfeverein.

Bisher durften volljährige Kinder nicht mehr als 8.004 Euro pro Jahr verdienen, damit Anspruch auf Kindergeld bestand. Seit dem 1. Januar 2012 gilt dieser Grenzbetrag nicht mehr. Kindergeld gibt es für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, studieren, ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren oder die auf einen Ausbildungsplatz warten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Darüber hinaus steht nun auch Kindern, die den Bundesfreiwilligendienst absolvieren, Kindergeld zu.

Einschränkungen gibt es lediglich für eine weitere Ausbildung nach einem Erststudium bzw. einem bereits erzielten Berufsabschluss. In diesen Fällen gibt es Kindergeld nur, wenn eine Nebentätigkeit des Kindes 20 Wochenstunden nicht überschreitet.

Du bekommst doch nun Arbeitslosengeld oder? Wenn du ausziehen möchtest dann gibt es auch Wohngeldzuschüsse usw. - aber 100%ige Angaben hierzu kann ich dir nicht machen.

Deine Eltern sollten bei der Kindergeldkasse angeben, dass Du "noch keine neue Ausbildung anfangen konntest", Dich aber um einen Platz bewerben wirst. Dann gilt die Zeit bis dahin als "Überbrückung", und sie bekommen Kindergeld! Das gilt auch für eine 2. Ausbildung! Oder Du müsstest dich bei der Agentur für Arbeit "Ausbildungsplatz suchend" melden. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das für eine 2. Ausbildung direkt nach der ersten möglich ist...Wenn Du da angibst, dass du Dich sobald möglich bei der Polizei bewerben willst, gilt das auch, d. h. sie vermitteln dich nicht in Festanstellungen. Dann bekommst Du auch Kindergeld. Übrigens, wenn Du eine betriebliche Ausbildung gemacht hast, hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Meine erste Ausbildung war eine schulische Ausbildung, daher bekomme ich kein Arbeitslosengeld. Als Überbrückung zwischen 2 Ausbildung zählt leider nur ein Zeitraum von max. 4 Monaten. Über diese komme ich drüber, da ich mich zwar noch dieses Jahr bei der Polizei bewerben kann, aber frühestens nächstes Jahr im September anfangen kann.

@Poccahontas

Ja, aber für meine Tochter habe ich dann Kindergeld für 1 Jahr rückwirkend bekommen, als die dann tatsächlich die geplant gewesene Ausbildung anfangen konnte...(und die ganze Zeit vergeblich Bewerbungen geschrieben hat). Hilft Dir jetzt natürlich auch nicht. Aber dann solltest Du dir tatsächlich einen Job suchen (Aushilfe o.ä.). Es gibt auf dem Antrag für Kindergeld jedenfalls den Vordruck: konnte die Ausbildung noch nicht beginnen, weil... das dann ausfüllen.

Du kannst versuchen ALG bzw. Wohngeld zu beantragen. Das Problem wird sein, dass deine Eltern bzw. deren Einkommen immer mit angerechnet werden, da du noch bei ihnen zu Hause wohnst. Wenn du ne eigene Wohnung hättest, würdest du eventuell eins von den beiden bekommen (ALG/ Wohngeld). Am besten gehst du mal zur den beiden Stellen und fragst dort direkt nach. Und was mit dem Kindergeld dann ist kann ich dir leider nicht genau sagen. Geh zur Kindergeldstelle und frage dort nach. Theoretisch solltest du es mit ner eigenen Wohnung bekommen, aber wies praktisch aussieht? Also am besten direkt zu den Stellen gehen und informieren.

Sie ist 21 und hat eine abgeschlossene Ausbildung - da ist nix mit Kindergeld!

@glaubeesnicht

Doch, auch bei einer Zweitausbildung KANN es in der Überbrückungszeit Kindergeld geben, zumindest, wenn die 2. auf die erste Ausbildung aufbaut. Oder bei einem Studium z. B. bin ich jedenfalls sicher! Fragen wäre nicht falsch.

Such dir einen Job, bis du deine Zweitausbildung anfängst!

Habe ich Anspruch auf irgendeine Art von Leisungen

Nein.

Bis Du 25 bist, hast Du (zu Recht) keine Ansprüche.

Du bist gesund, warum also gehst Du nicht arbeiten oder machst eine Ausbildung?