Arbeitskleidung wechseln vor und nach der Arbeit gehört das zur Arbeitszeit?

9 Antworten

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Da diese Kleidung aus hygienischer Sicht erst im Betrieb angezogen werden kann gehört es m.E. zur bezahlten Arbeitszeit. ( Welcher Tarifvertrag ist hier möglicherweise anzuwenden? )

Wenn Tarifvertrag und Arbeitsvertrag keine Regelung zum Umziehen und zur Arbeitszeit treffen

Findet sich in diesen Dokument nichts, zu der Frage, wie Sie Umziehzeit zu vergüten haben, kommt die o. g. Entscheidung des BAG ins Spiel. Danach muss der Arbeitgeber die Umziehzeit als Arbeitszeit vergüten, wenn er das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibtund das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.

Damit dürfte z. B. immer dann, wenn bestimmte Arbeitskleidung aus hygienischen Gründen getragen werden muss, davon auszugehen sein, dass die Zeit zum Umziehen vergütungspflichtig ist.

Bummelei beim Umziehen müssen Sie nicht dulden

Der Mitarbeiter muss dann allerdings zusehen, dass er mit dem Umziehen fertig wird, denn Bummelei müssen Sie nicht dulden. In dem BAG-Urteil liest sich das so: (der Mitarbeiter) "hat das Umkleiden unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit vorzunehmen". Bummelt er dabei, ist das ein Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, auf den Sie ggfs. sogar mit einer Abmahnung reagieren können.

Zu 99,99% ist das Umziehen Privatsache, gehört also NICHT zur Arbeitszeit. Dann würden auch fast alle wärend der Arbeitszeit Duschen. Versuch es, wenn dein Chef dahinter kommt, Abmahnung. Danach Kündigung! Willkommen in der Arbeitswelt! 😂😂😂

Völlig falsch!

Wenn jemand schmutzig nach Hause fährt und sich da erst umziehen kann, bekommt der das doch auch nicht bezahlt, oder?

Sei froh das Du einen Job hast und Du brauchst ja sicher keine halbe Stunde um Dich umzuziehen :-(

Nein, das Wechseln der Bekleidung gehört nicht zur Arbeitszeit.