Arbeitsamt will Rückzahlung vom Kieferorthopäden - Was kann ich dagegen tun?

8 Antworten

wenn dir leistungen zu unrecht nicht gezahlt wurden, dann musst du dort hingehen. gehst du arbeiten, dann zahlt das jc natürlich nicht die vollen leistungen, sondern nur das was noch aufstockend notwendig ist. somit kann es auch weniger als die höhe der miete sein. somit musst du aus deinem einkommen die miete mitbezahlen. die genossenschaftsanteile zahlst du eben in raten an den vermieter und fertig. ob du das nun an die in raten zahlst oder ans jc ist doch völlig egal.

die rückzahlung des kieferorthopäden kannst du natürlich behalten, wenn das jc da nichts zugegeben hat. das ist von rückforderungen unberührt. sollten die die sache anders sehen, sollen sie dir das schriftlich geben mit hinweis auf den passus im gesetz.

ansonsten hier mit rein schauen www.elo-forum.org

das ist kein Einkommen, das ist nur eine Rückerstattung von Beiträgen, die mit dem H4 Satz bezahlt wurden. Das Amt hat keinen Anspruch darauf. Die Kosten wurden ja vom H4 Empfänger bezahlt und nicht vom Amt. 

Wenn man bestellt und es klappt nicht mit der Lieferung, dann ist die Rückerstattung ja auch kein Einkommen. 

Leg Widerpruch dagegen ein. 

Arbeitsamt oder Jobcenter?

Falls es Jobcenter ist, wird es als Einkommen angerechnet. 

Auf jeden Fall solltest du erstmal Widerspruch einlegen und dir rechtliche Beratung holen. Man muss sich nämlich nicht alles gefallen lassen, was die machen. 

Gegen die Zahlungen, die nicht geflossen sind, solltest du angehen. Die Genossenschaftsanteile sind auch nach dem Auszug deine, die bekommst du auch nicht gleich zurück, da gilt es in der Geschäftsordnung nachzulesen.

D.h. wärest du weiter im Leistungsbezug und würdest den Umzug und du Kaution bezahlt bekommen wollen, dann hätte das Amt dir "Kapital" geschenkt. Von daher war das Verhalten im Bezug auf die Genossenschaftsanteile schon richtig.

Im Leistungsbezug gilt nun einmal das Zuflußprinzip. Du bekommst das Geld vom KfO zurück, kannst es also in dem Monat des Zuflusses für dich verwerten und bist in diesem dann nicht bedürftig.

Sie wollen das Geld nicht haben. Du musst den Zahlungseingang bekannt geben und sie werden die Folgeüberweisung dann kürzen.

Du kannst ja auch mit der Erstattung warten, bis du aus dem Leistungsbezug raus bist.

Hier fehlen einige Informationen

Am besten bei Gericht einen Beeatungsschein für einen RA holen der hilft dir dann sofort

Wenn du das Geld bezahlt hast wärend Du Leistungen vom Jobcenter bekommen hast dann darfst das auch behalten

Hast du einen Teik bezahlt vorher dee wird dir angerechnet.

Also hier ist eine Rechtsberatung alleine wegen der Miete und Kaution schon fällig