Arbeitsamt sagt ich MUSS Bafög machen?

3 Antworten

Du darfst selbstverständlich auf Unterhaltsleistungen verzichten, dazu gibt es keinen Zwang. Die Arbeitsagentur muss aber prüfen, ob nicht vorrangige Ansprüche auf Leistungen zum Lebensunterhalt bestehen. Solange die nicht beantragt werden, muss sie nachrangige Ansprüche zurückweisen. Nach der wechselseitigen Verrechnung wird das Einkommen keinesfalls kleiner.

Offenbar besuchst Du eine Berufsfachschulklasse; daher steht Dir nur ein Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG zu, so dass der Generalausschluss von HartzIV-Leistungen nach § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II für Dich gar nicht gilt.

Das BAföG wird natürlich angerechnet, aber es bleiben rd. 70 € frei, so dass Du de facto auch rd. 70 € mehr im Monat zur Verfügung haben dürftest.

So wie ich dass sehe, bist Du nicht nur verpflichtet, den BAföG-Antrag zu stellen; Du hast auch selber was davon.

Mal eine Frage. Worauf beziehst Du Dich genau?

Im genannten Link - § 7 Abs. 6 Nr. 2 SGB II - lese ich u.a.

(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.

@BillDung

hmmm .... seltsam ... die "(5)" sagt doch schon, dass du in Absatz 5 und nicht Absatz 6 bist:

In dem Text, auf den steeler verweist, findest du hingegen

(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,
...
2. deren Bedarf sich nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, nach § 62 Absatz 1 oder § 124 Absatz 1 Nummer 1 des Dritten Buches bemisst oder
...

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm

Hallo blaunuss!

Es stimmt! Wenn Du eine schulische Ausbildung machst, für die Leistungen nach dem Bafög möglich sind, dann bist Du auch verpflichtet, diesen Antrag zu stellen.

Bafög kommt vor ALG II.

Sie können Dich zwar nicht zwingen, diesen Antrag zu stellen, aber sie können das Geld, welches Du dann vom Bafögamt bekommen würdest, mit dem ALG II wieder verrechnen. Es fehlt dann eben in der Haushaltskasse. Damit tust Du Dir und Deiner Familie also keinen Gefallen.

Wenn Du Dein eigenes Einkommen hast, fällst Du aus der Bedarfsgemeinschaft raus.

Weniger Geld solltet ihr dadurch nicht haben. Wie kommst Du auf diese Summe?

Schöne Grüße

Hallo BillDung,

erstmal danke für deine Antwort. Wie ich auf die Summe gekommen bin, sag ich dir jetzt.

Meine Mutter, mein Bruder und Ich bekommen alle zusammen 1300€ ALG II. Ohne mich würden mein Bruder und meine Mutter nur 980€ bekommen.

So, ich würde als Bafög Betrag 216€ bekommen (Habe im Internet mit einem Bafög berechner es ausgerechnet). 980 + 216 = 1196€

Das sind natürlich viel weniger als 1300€, die wir ganz normal mit ALG II bekommen würden. Deswegen versteh ich ja nicht wo hier die "Hilfe" des Bafögs ist.

Mfg

@blaunuss

Bub, ich hab auch mal nen Bafög-Rechner bemüht. Ich komme auf 397 Euro Bafög. Um was für eine Schulausbildung handelt es sich denn?

@NegierigEr

Informationstechnischer Assisten 3 Jahre

@BillDung

Ich verstehe Dein Problem. Hier mal ein Auszug aus obigen Link:

Bedarfsgemeinschaft bei Hartz Iv

Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).

Unter 25?

Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.

Darauf stützt sich alles. Das ist Gesetz. Ob das gerecht ist, interessiert die Leute nicht oder sie haben es nicht bedacht. Deswegen gibt es als letzter Ausweg die Klage. Aber nicht gegen die Pflicht, das Bafög zu beantragen. Im Gegenzug sollte dann auch Deiner Mutter nicht mehr das Kindergeld für Dich angerechnet werden dürfen, da Du ja aus der Bedarfsgemeinschaft raus bist. Demnach müsste das KG Dir dann auch ausgezahlt werden. Wenn Du ausziehen würdest, wäre das ja auch der Fall. Also, wenn Du nicht mehr zur BG gehörst, dann mit aller Konsequenz.

PS: Hast Du Dich auch nicht verrechnet? Das wäre ja auch eine Möglichkeit. Informiere Dich beim Bafögamt direkt.

@BillDung

Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen

Kann ich ja nicht. ich bin doch erst 17 Jahre alt und bekomme doch garkein Geld von dieser Schulischen Ausbildung, nichts bekomme ich.

Außerdem beträgt unsere Miete 700€ im Monat, wie soll ich die dann noch von den 216€ bezahlen?

Verrechnet müsste ich mich nicht haben, hab es gerade nochmal mit einem anderen bafög-berechner probiert und es kommt wieder auf 216€ raus..

@blaunuss

Mit 17 bist Du unter 25. Ob das jetzt ab 18 gilt, weiß ich leider nicht. Du würdest in dem Fall Dein Einkommen durch das Bafög bekommen. Das dient als Ersatz für das Azubigehalt für Auszubildende einer dualen Berufsausbildung. Gesetze sind nicht immer logisch und auch nicht immer gerecht. Aber es darf nicht sein, dass Deine Familie durch Deine Ausbildung benachteilgt wird. Beantrage das Bafög und wenn dann ein Bescheid erfolgt und ihr dann weniger Geld habt, dann müsst ihr umgehend Widerspruch dagegen einlegen. Deine Mutter sollte mal einen Fachanwalt befragen oder sich bei einem Hartz4-Verein melden. Sieh Dir auch den Link von mir an. Dort kannst Du bessere Infos erhalten.

@BillDung

Ok, danke für deine Zeit und deine Hilfe.

Ich werde mir mal den Link anschauen und mich weiter erkundigen.

Schönen Tag wünsch ich dir noch.