Arbeitgeber möchte Kopie von bankkarte und Ausweis?

12 Antworten

normal ist das nicht. Ausweis kopieren ist zwar nicht mehr verboten bzw. gibt es dafür klare Einschränkungen: siehe § 20 des Personalausweisgesetzes und § 18 des Passgesetz.

Der Mindestlohn liegt bei irgendwas 9-Euro, korrekt. Aber erst ab nächstem Jahr (aktuell 8,84 Euro). Anpassung in zwei Stufen: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro

Ich würde es nicht kopieren, sondern alle notwendigen Daten aufschreiben. Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund für die Kopien. Da soll er erstmal mit rausrücken, warum er die überhaupt haben will und nicht einfach ein Formular dafür ausgibt.

Wenn der Job daran hängt, dann such Dir einen anderen.

Bankkarte kopieren ist halt Mode, weil sich immer noch gern Leute bei der ellenlangen IBAN verschreiben. Gib dem AG die Kopie, dann ist es sein Problem, wenn er die Nullen mittendrin nicht zählen kann. :)

@Ranzino

Sorry, Blödsinn! Der gleiche Effekt entsteht, wenn er die IBAN über anderen Weg erhält. Dazu braucht es keine Kopie der Karte

@Esskah

wo steht die IBAN denn sonst noch so narrensicher drauf ?

@Ranzino

Der Fragesteller macht nicht den Eindruck als verweigere er das Abschreiben der IBAN, also reicht ein Formular. Narrensicher muss da gar nix sein.

Ist jetzt mal egal, was du wo verdienst.

Eine Kopie der Bankkarte gibst du dieser Firma auf keinen Fall.

Name, Anschrift und FON-Nr. liegen dieser Firma wohl schon vor.

Du gibst ihm noch die Bank - IBAN und BIC und Nummer und das genügt.

Vom Ausweis eine Kopie (Vorder- und Rückseite) sind heute normal, dagegen ist auch nichts ein zu wenden.

Krankenkasse und Versicherungs-Nummer ist auch o.k.

Danke

Doch, die Iban sollte ihm reichen!

Und eine Kopie vom Ausweis ist normal - für die Personalakte.

Gesetzlicher Mindestlohn im Jahr 2018: 8,84 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2017 8,84 Euro pro Stunde. Laut Mindestlohngesetz wird der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt.

  • Damit beträgt der Mindestlohn auch im Jahr 2018 8,84 Euro.

http://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn/mindestlohn-2018-was-aendert-sich-in-2018

Ich hab in 40 Jahren noch keine Kopien von Ausweis oder Bankkarten oder sonstwas beim AG hinterlegt.

@Bitterkraut

Bei uns ist das mit der Kopie vom Ausweis normal. Aber meine Bankkarte musste ich auch noch nie kopieren.

Personalausweis und Bankkarte gehen den ArbG nichts an.

Zudem muß der Mindestlohn gezahlt werden --> 8,84 €.

Deine Bankkarte geht den AG gar nihts an. Alles, was der braucht, ist deine IBAN und deine Steuernummer und Sozialversicherungsnummer.