Arbeitgeber informieren?

12 Antworten

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Lohnsteuererklärung sollte sobald wie möglich gemacht werden. Generell hat man 2 Jahre Zeit aber es macht in der "Wohlverhaltensphase" doch ein besseres Bild sie gleich zu machen. Aber: Alles was evtl. erstattet wird, geht an den Insolvenzverwalter, der dann das Guthaben auf die Gläubiger verteilt.

Der Arbeitgeber sollte dringend informiert werden, weil ja eine Lohnpfändung ansteht.

Viel Erfolg! Und nicht vergessen: Nach 6 mageren Jahren, kommen wieder die fetten Jahre!!!

Wofür der Stern, wenn doch nur die Hälfte stimmt?

@paps1959

Zur Lohnsteuererklärung: Im Verfahren eist der IV/TH nach §34 AO verpflichtet, diese erklärung abzugeben. Das sieht auch der BGH so und stellt dem Schuldner im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht vor die Aufgabe, entsprechende Unterlagen auf Verlangen des IV/Th vorzulegen. Nur für den Zeitraum des eigentlichen Verfahrens gehört die mögliche Erstattung zur Masse. Für den Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens verbleibt diese beim Schuldner. Auch hier hat der BGH eindeutig entschieden, dass die Rückerstattung zuviel gezahlter Lohnsteuer nicht der Abtretungserklärung von Einkommen unterliegt und an den Schuldner ausgezahlt werden muß.

Nun zum Arbeitgeber: Findet man keine Sonderregelung mit dem Th, wird der AG als Drittschuldner auf jeden Fall informiert. Dann ist es immer besser, man hat vorher klaar Schiff gemach

Also wer Arbeit hat, und dieses dem Insolvenzverwalter verschweigt, wird damit rechnen können, das bei Bekanntwerden dieses, sofort die Inso beendet wird. Denn der Schuldner hat die Verpflictung sich einen Job zu suchen und alles mögliche zu tun um die Gläubiger zu bedienen. Dieses krasse Fehlverhalten steht im Widerspruch der Insolvenz, denn die soll ja dazu führen das der/die Insolvenznehmer besser mit Verantwortzung und Geld umzugehen lernen. Und bei einer Lüge ist das gleich vorbei..... Lohnsteuererklärung müssen sofort und zeinah eingereicht werden, versagen der Mitwirkungspflicht führt zur Versagung der Restschuldbefreiung. Bedenkt, Ihr werdet jedes Jahr vom Gericht neu beurteilt, wenn da auch nur ein Gläubiger quer schiesst ist alles in Gefahr. Aber einen Job annnehmen und nicht angeben GEHT GAR NICHT!

Für dich zur Information.

Zitat aus der Informationsbroschüre für Insolvenzverfahren:

"Ihr Arbeitgeber erfährt in jedem Fall, dass Sie die Restschuldbefreiung anstreben. Denn der Treuhänder schickt die von Ihnen unterschriebene Abtretungserklärung an Ihren Arbeitgeber, mit der Aufforderung, ab sofort die pfändbaren Beträge an ihn abzuführen.

Manche Treuhänder sehen ausnahmsweise davon ab, wenn Sie darlegen können, dass durch das Bekanntwerden der Insolvenz Ihr Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre.Solange Sie verlässlich die pfändbaren Beträge direkt überweisen, kann der Treuhänder die Abtretung zurückhalten. "

Eine aktuelle Liste der Pfändungsfreigrenzen, auch der Informationsbroschüren zur Insolvenz und so weiter bekommt er in jedem Fall bei jeder Schulnerberatung oder man findet auch was direkt im Internet....kann ich aber nicht mit Sicherheit sagen.

das Verfahren läuft mai 2012 aus läuft also schon vier jahre. er ist seit einem jahr in arbeit und der arbeitgeber weiss nix und der insolvenzverwalter nicht das er in arbeit ist. welche konsequenzen hat das?

ich werd noch wahnsinnig...

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