Arbeitgeber hat die Abmeldung verpennt dadurch Abrechnung Steuerklasse 6?
Tag zusammen........
Ich habe den Arbeitgeber gewechselt. Der alte Arbeitgeber hat mich zum 05.11.2018 abgemeldet obwohl ich zum 01.09.2018 gewechselt habe. Dadurch hat der neue Arbeitgeber meinen Lohn mit Steuerklasse 6 verrechnen müßen das dieser als "Nebenjob" zählt.
Nach mehrmaligen auffordern hat der alte Arbeitgeber dann die Abmeldung am 05.11.2018 rückwirkend zum 31.08.2018 vorgenommen.
wer und wie komme ich jetzt an die verlorenen Steuern ??
Steuerjahresausgleich habe ich noch nie gemacht, kann der neue Arbeitgeber die Abrechnung erneut mit der Steuerklasse drei verrechnen ??
2 Antworten
Eigentlich sollte es so sein, dass im ELStAM-Verfahren ein neuer Hauptarbeitgeber die 1 und der alte dann automatisch die 6 kriegt. Praktisch funktioniert das leider überhaupt nicht.
Bis zu drei Monaten darf rückwirkend gemeldet werden, allerdings kann dein neuer AG dich nicht nochmal zum selben Datum anmelden. Er muss also eine Abmeldung machen und sich nochmal als Hauptarbeitgeber zum 02.09. anmelden.
Spätestens in der Einkommenssteuererklärung wirst du dann aber mit den richtigen Steuermerkmalen besteuert.
wer und wie komme ich jetzt an die verlorenen Steuern ??
Einkommensteuererklärung.
kann der neue Arbeitgeber die Abrechnung erneut mit der Steuerklasse drei verrechnen ??
Wo kommt denn die III auf einmal her? Bist du verheiratet?
Arbeitet die Frau und hat die V?
Wenn ja besteht für dich schon lange Abgabepflicht...
Nein, Ehefrau arbeitet nicht
jap...verheiratet drei Kinder auf der karte. Die Klasse sechs wurde genommen weil der alte AG als Hauptarbeitgeber und der neue AG als Nebenjob angerechnet wurde