Arbeiten mit Gewerbeschein UND kurzfristige Beschäftigung (70 Arbeitstage pro Kalenderjahr)?

1 Antwort

Beide Einkünfte sind getrennt zu behandeln und entsprechend in die Steuererklärung einzutragen (so, wie Du Dir das schon gedacht hast).

Der steuerfreie Grundbetrag in Höhe von 8.472 € bezeichnet das zu versteuernde Einkommen (also alle Einkünfte (= Einnahmen ./. Betriebsausgaben/Werbungskosten) abzüglich aller weiteren steuerlich möglichen Abzüge (z. B. Sonderausgaben in Form von Vorsorgeaufwendungen (z. B. Krankenkassenbeiträge), Spenden etc.), außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen etc.

Daher können die Einkünfte/Einnahmen entsprechend über dem steuerfreien Grundbetrag liegen ohne das ggf. etwas zu versteuern wäre.

Dann sollte ich ja jetzt schon einkalkulieren wie in etwa die Einnahmen jeweils beider Einkünfte sind und welcher der größere Anteil hat? Das ist schwer zu sagen