Arbeiten in der Schwangerschaft Jobcenter verlangt es.
Hallo, ich habe ein kleines ( großes ) Problem.
SSW 13 Meine Frauenärztin hat mir verboten arbeiten zu gehen. Sie darf mir für die gesamte Schwangerschaft keinen Krankenschein ausstellen. ( habe nur einen für 3 Wochen erhalten ) Meine Hausärztin händigt mir auch keinen aus, sie ist der Auffassung es sei die Aufgabe der FA. Ende des Liedes, bekomme von keinen einen Krankenschein. Mein Vermittler vom Jobcenter verlangt aber diesen Krankenschein, die Aussage das mir meine FA ein Verbot ausgesprochen hat interessiert ihn nicht. Er will das ich jetzt bis ich im Mutterschutz bin arbeiten gehe, obwohl ich das Verbot meiner FA habe, wie soll ich mich jetzt verhalten, er hat mir schon angedroht einen 1 Euro Job zu geben im Wald.
11 Antworten
Ob Du arbeiten kannst oder nicht, entscheidet Dein Frauenarzt und sonst niemand. Wenn der Frauenarzt meint, dass Du Deinen Beruf nicht ausüben kannst, musst Du auch ein Attest bekommen.
Vielleicht kannst Du etwas anderes arbeiten als das, was Du bisher gemacht hast?
Also rechtlich kannst Du nichts machen, bekommst Du keine Bescheinigung von der Ärztin musst Du Dich dem Sachbearbeiter fügen, es sei denn Du würdest in einen Job vermittelt, indem im allgemeinen ein Arbeitsverbot für Schwangere besteht, dann würde auch die zuständige Kammer helfen. Allerdings gibts in der Schwangerschaft genügend Möglichkeiten eine Arbeitsunfähigkeit nach der anderen zu bekommen, wirst im Internet bestimmt genügend Tips finden... Die Sache mit dem Arztwechsel ist auch durchaus möglich, kann Dir keiner verweigern...Ansonsten gibts genug Wege für jemanden der nen Job nicht haben will, sich beim Vorstellungsgespräch entsprechend zu äußern oder gezielt zu Fragen, ob denn auch die Mutterschutzrichtlinien gewährt werden könnten (z.B. darf man nicht zu lange sitzen, hat Anspruch auf mehrere Pausen, darf weder lange gebückt arbeiten, noch schwer heben... mehr findest Du in den Mutterschutzrichtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung - dort kannst Du auch um Infos beten, sie sollten Dir Auskunft geben können...) und so seine Einstellungschancen auch selbst zu lenken, denn Du bist zwar nicht verpflichtet einem potentiellen Arbeitgeber Auskunft über Deine Schwangerschaft zu geben, es kann Dir aber auch keiner verbieten, wenn Du Dich mitteilen willst. Zu Deiner Gyn. würde ich mich fragen, ob Du ihr überhaupt weiterhin vertrauen möchtest...wenn sie eine Gefahr für Dein Kind sieht (und nur dann wird sie Dich freistellen) und dann nicht tätig wird, indem sie das auch schriftlich tut, wäre sie für mich keine Person der ich während einer Schwangerschaft weiter vertrauen würde, nur weil sie eine persönliche Rechnung mit irgendwelchen Sachbearbeitern offen hat. Dein Wohl und das Wohl Deines Kindes sollten für sie an erster Stelle stehen, egal ob das evtl. Folgen für sie hätte...hätte es aber garnicht! Sie ist die behandelnde Ärztin und i.d.R. ist an ihrer Feststellung nichts zu rütteln, da könnte die ARGE höchsten ein Gutachten durch einen anderen Gyn. einholen, in dem Fall müsstest Du Dich dann u.U. einer Untersuchung unterziehen...ansonsten nehm Dir mal den Tip mit den Schwangerschafts-DEPRESSIONEN zu Herzen...ist rüttelfest!
Ist doch logisch. Wenn Du einen Arbeitgeber hättest, würde ihm diese Aussage von Dir auch nicht reichen. Falls der Frauenarzt Dir wirklich ein BV erteilt hat (und Du es nicht nur so interpretiert hast) muss er Dir dieses BV schriftlich ausstellen, damit Du dies beim Arbeitsamt abgeben kannst.Mein Vermittler vom Jobcenter verlangt aber diesen Krankenschein, die Aussage das mir meine FA ein Verbot ausgesprochen hat interessiert ihn nicht.
Er will das ich jetzt bis ich im Mutterschutz bin arbeiten gehe
Das klingt jetzt nicht nach BV, sondern nur nach der Einschränkung "im Mutterschutz". Da musst Du natürlich nicht arbeiten. Der Mutterschutz beginnt aber erst 6 Wochen vor dem Geburtstermin.
ehrlich gesagt, ich verstehe deine ärztin nicht. wenn sie ein generelles arbeitsverbot ausspricht, muss die das auch attestieren. ohne attest bist du arbeitsfähig und das ist man als schwangere bis zum beginn des mutterschutzes. mich würde mal interessieren, warum sie dir das arbeiten verbietet??
Ändert aber an meiner Situation nicht bekomme es nicht. Meine Frage war ja wie ich mich verhalten soll.
Warum darfst du nicht arbeiten?
Hatte in der 7 Woche eine Plazenta ablösung, es besteht die Gefahr das es wieder vorkommen tut, deswegen habe ich ein Arbeitsverbot.