Arbeiten im Familienbetrieb - muss ich das eintragen lassen als Minijob?
hallo, meine Eltern haben ein cafe in dem ich ab und zu aushelfe (meistens an Wochenenden) allerdings gibt es auch Wochen/Monate an denen ich gar nicht aushelfe oder nur für ne Stunde mal helfe. Ich bekomm kein festes Gehalt also wenn ich in der Küche helfe dann 8euro (wenn meine eltern gut drauf sind auch mal 10euro), beim kellnern darf ich oft zusätzlich das trinkgeld behalten. Alles eher ungenau.
Muss ich das eintragen lassen als minijob?? bin im moment student und hab eig schon einen minijob auf 450euro
4 Antworten
Das muss eingetragen werden, sonst gillt es als Urheberrechtsverletzung
Nicht eintragen sonst musst du dein Gehalt versteuern lassen.
Alles gut wie es ist keiner kann was sagen!!
Solange es bei der gelegentlichen unentgeltlichen Familienmithilfe
bleibt, haben Sie nichts zu befürchten.
Wenn Sie einzelne Angehörige jedoch anstelle eines Angestellten in den Betrieb eingliedern und wie einen fremden Dritten für seine Arbeit bezahlen, sind Steuern und Sozialabgaben fällig.
Besonders pingelig sind die Krankenkassen, wenn solche Angehörigen
gleichzeitig kostenlos familienversichert sind.
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als Student bist Du familienversichert ....
im Übrigen kannst Du auch mal einen Unfall im Betrieb haben ... und bist, da es Dich da eigentlich gar nicht gibt, kein bißchen abgesichert ...
"beim kellnern darf ich oft zusätzlich das trinkgeld behalten"
Das Trinkgeld gehört immer dem Arbeitnehmer! Nicht dem Arbeitgeber.
Also darfst du das immer behalten.
Es gibt manchmal nur Regelungen, wo das anders verteilt wird. Aber nur unter den Arbeitnehmern.
Nie an den Arbeitgeber.
normalerweise kellnern sie selbst und da es ein kleines cafe ist reicht meistens eine bedienung
Dann dürfen sie auch das Trinkgeld behalten, aber alles was du bekommst, ist auch deins.