Arbeiten im Familienbetrieb - muss ich das eintragen lassen als Minijob?

4 Antworten

Das muss eingetragen werden, sonst gillt es als Urheberrechtsverletzung

Nicht eintragen sonst musst du dein Gehalt versteuern lassen.
Alles gut wie es ist keiner kann was sagen!!

http://www.wiso-meinbuero.de/unternehmerwiki/index.php/Sozialversicherung_mithelfender_Familienangeh%C3%B6riger

Solange es bei der gelegentlichen unentgeltlichen Familienmithilfe
bleibt, haben Sie nichts zu befürchten.

Wenn Sie einzelne Angehörige jedoch anstelle eines Angestellten in den Betrieb eingliedern und wie einen fremden Dritten für seine Arbeit bezahlen, sind Steuern und Sozialabgaben fällig.

Besonders pingelig sind die Krankenkassen, wenn solche Angehörigen

gleichzeitig kostenlos familienversichert sind.

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als Student bist Du familienversichert ....

im Übrigen kannst Du auch mal einen Unfall im Betrieb haben ... und bist, da es Dich da eigentlich gar nicht gibt, kein bißchen abgesichert ...

"beim kellnern darf ich oft zusätzlich das trinkgeld behalten"

Das Trinkgeld gehört immer dem Arbeitnehmer! Nicht dem Arbeitgeber.

Also darfst du das immer behalten.

Es gibt manchmal nur Regelungen, wo das anders verteilt wird. Aber nur unter den Arbeitnehmern.

Nie an den Arbeitgeber.

normalerweise kellnern sie selbst und da es ein kleines cafe ist reicht meistens eine bedienung

Dann dürfen sie auch das Trinkgeld behalten, aber alles was du bekommst, ist auch deins.