Arbeiten für neuen Arbeitgeber während des Überstundenabbaus beim alten Arbeitgeber

7 Antworten

denk doch mal an die Versicherung- wat passiert wenn du einen Arbeitsunfall beim "neuen" AG erleidest während du noch beim "alten" AG fest angestellt bist? Überstunden auszahlen lassen oder beim neuen erst anfangen wenn alles abgegolten ist - alles andere ist Betrug!

Und das Finanzamt und KK sind doch auch nicht blöd....

Naja, das Arbeitsverhältnis bei dem neuen Arbeitgeber wäre ja in dem Sinne auch ein legales gewöhnliches Arbeitsverhältnis. Von daher müsste ich ja auch dort versichert sein, wenn etwas passiert. Ich habe nicht vor, damit irgendwen zu betrügen oder so. Das Finanzamt würde ja über die Lohnsteuernachweise der beiden Arbeitgeber eh erfahren, dass ich quasi doppelt gearbeitet habe.

Du bist doch eh zu Hause dann ... Da geht es doch keinem was an, was Du in Deiner Freizeit machst ! Mußt es ja nicht jedem auf die Nase binden ...

Hat nur ein Nachteil: Ausruhen geht dann nicht und von Deiner gewonnen Freizeit (abbummeln der Überstd) hast Du auch nix. Das mußt Du selber wissen. Beim alten AG biste eh gekündigt, daher ist es Wurst, ob Du bei Deinem neuen anfängst oder nicht ! Rausschmeißen kann er Dich eh nicht mehr ... Außerdem verdienst Du in Deiner "Freizeit" dann schon wieder Kohle ... - hat auch was für sich. lol

Mich würde vielmehr interessieren, wie Du das mit den Lohnsteuerkarten machen willst. Dann mußt Du einen Job ja mit Klasse sechs abrechnen lassen - und da bleibt dann so gut wie nichts über.

Genau aus solchen Gründen hatte ich gefragt :-) Mir war klar, dass es bei zwei parallelen Vollzeit-Jobs zu Hürden kommen könnte. Nur in diese Richtung hätte ich z. B. keine Probleme gesehen, in meiner Naivität wären die beiden Jobs in meiner jetzigen Steuerklasse abgerechnet worden. Vielen Dank schon mal für das erste handfeste Gegenargument.

Wenn Sie noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt sind, aber nur noch Überstunden abbauen, spricht nichts dagegen schon beim neuen Arbeitgeber anzufangen.

Ihr neuer Job ist dann, bis das alte Arbeitsverhältnis beendet ist, wie ein Nebenjob zu behandeln.

Steuertechnisch wird es natürlich sehr heftig, da Sie eine zweite Steuerkarte benötigen und einen Ihrer Jobs mit der Steuerklasse 6 versteuern müssen.

Peter Kleinsorge

Ich verstehe, dass du dies machen möchtest aber gesetzlich ist dies bestimmt nicht OK und wenn dir ein Arbeitsunfall passiert könntest du in schwierigkeiten kommen...Überlege gut was du tust und was die Folgen sein könnten