Arbeiten als Schüler obwohl die Eltern bei Jobcenter sind?

5 Antworten

deine eltern bekommen vom jobcenter alg2, also hartz4. du bist mitglied der bedarfsgemeinschaft und erhältst ebenfalls aufstockende leistungen. wenn du nun arbeiten gehst und 450 euro verdienst, dann sind 170 euro anrechnungsfrei und 280 euro werden von deinem einkommen angerechnet auf deinen bedarf.

du zahlst dann an deine eltern deine anteile: miete, strom, lebensmittel u. mit den 170 euro kannst du machen was du möchtest.

Auch wenn Deine Eltern Leistungen nach SGB XII beziehen sollten - so gehörst Du doch zu einer BG.

Und somit werden Anteile Deines Einkommens angerechnet - und zwar:

Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei und vom Einkommen darüber hinaus bleiben weitere 20 % anrechnungsfrei - demzufolge bei 450 Euro = 170 Euro.

Die Differenz wird dann bei den Zahlungen an Deine Eltern verrechnet.

Vielen Dank für die Antwort. Gibt es da keine Möglichkeit drumrum zu kommen? Es ist ja wohl ziemlich blöd für die Kinder, dass sie nicht arbeiten gehen können nur weil die Eltern beim Jobcenter sind. Also kann man sich davon irgendwie als Schüler lösen?

@Loller123321

Gegenfrage - auch wenn das für Dich hart ist - warum soll der Steuerzahler für Deinen Lebensunterhalt aufkommen, wenn Du selbst arbeiten kannst?

@wilees

Man selbst als Kind kann ja nix dafür, dass die Eltern Geld vom Staat beziehen. Und wenn man schon versucht sein Taschengeld selber zu verdienen, weil man so gut wie gar nix bekommt, warum sollte man es dann an den Staat zahlen sollen? Ich finde die Kinder sollten von sowas raus gehalten werden. Dennoch hast du mir meine Frage nicht beantwortet. Kann man sich als Schüler in irgendeiner Weise davon lösen?

@Loller123321

Klipp und klar - wie schon in obiger Antwort geschrieben - von 450 Euro Nebenverdienst bleiben maximal 170 Euro anrechnungsfrei.

@wilees

und was passiert mit den anderen 280 Euro? Werden die an den Staat gezahlt oder bekommen die meine Eltern?

@Loller123321

Diesen Betrag würden Deine Eltern vom Amt für Soziale Dienste / Sozialamt weniger ausbezahlt bekommen und Du müsstest diesen dann an Deine Eltern weiterleiten.

@wilees

Achso so ist das... Das heißt ja, dass meine Eltern nicht mit weniger Geld rechnen. Alles klar, vielen Dank.

100 € gilt bei einem nebenjob aber in der ausbildung gelten andere regeln wen man sich davon seinen mietanteil und sich selber versorgen kann!

Dan war man raus aus der BG!

wenn sie genügend einkommen verdient, ist sie auch vorher schon aus der bg raus. die regeln sind immer die gleichen

@markusher

Leider ändert sich da imer mal was früher reichte es allien schon aus eine ausbildung anzufangen um aus der bg raus heute nur noch mit dem zusatz das man sich selebr versorgen kann!Fals sich nicht schon wieder was grade geändert hat!

Du unterliegst einem Irrtum, nicht nur deine Eltern beziehen Leistungen vom Jobcenter, du auch. Dein Anteil wird dann bis auch den Selbstbehalt gekürzt, somit müsstest du einen Großteil deines Einkommens an deine Eltern abgeben.

Also, richtig ist die Antwort, dass von deinem Verdienst immer 100€ anrechnungsfrei sind. Vom weiteren Verdienst bleiben dir je 100€ lediglich 20%. Rechnung: von 400€ also 160€. Rest wird angerechnet. Vorschlag: arbeite 100€ als Schüler dazu und lerne fleißig, damit du später nicht auf Sozialleistungen angewiesen bist. Man kann unter 25 jährig übrigens die BG nur auf Grund von Ausbildung oder Studium verlassen.

PS: Sozialgeld bedeutet, die Eltern sind erwerbsunfähig. Das kann jeden von uns als Schicksal treffen. Darum sollten wir froh sein, dass der Sozialstaat uns dann z. B. unterstützt.