Arbeit auf Abruf, jederzeit.

5 Antworten

Was Du suchst, ist im § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt:

Abs. 2: Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Abs. 3: Durch Tarifvertrag kann auch zuungunstendes AN abgewichen werden, wenn der Tarifvertrag Regelungen über die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit und die Vorankündigungsfrist vorsieht. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene AG und AN die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Arbeit auf Abruf vereinbaren.

Im Arbeitsrechtkommmentar von Prof.Dr. Peter Wedde steht dazu noch: "Die Anwendung des § 12 auf Vollzeitarbeitsverhältnissse ist umstritten. Teilweise wird die Ansicht vertreten, § 12 sei insgesamt auch auf Vollzeitarbeitsverhältnisse anwendbar. Eine andere Ansicht wendet nur Abs. 2 entsprechend auf Vollzeitarbeitsverhältnisse an. Die Interessenlage der Parteien und die Schutzbedürftigkeit der AN sind bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten vergleichbar.

In meinen Augen und nach meinem Rechtsempfinden ist das nicht rechtens - alle AN von jetzt auf gleich zur Arbeit rufen zu können bzw. sie zu verpflichten, diesem Ruf nachzukommen und ansonsten eine Abmahnung zu kassieren oder mehr. Deine Freundin sollte dagegen klagen.

ja ich denke das ist im Pflegedienst - da ist das so üblich - immer und immer wieder einspringen -

du hast chancen gegen diese Abmahnung anzugehen. keiner kann erwarten dass jeder und immer wieder bereit ist - viele lügen und sagen sie sind in Hamurg also 200 km vom Arbetisort entfert.. dass man einspringen muss - okay - aber nicht immer und zu jeder Zeit. ein AG der das nicht einsieht steht dann irgendwann ALLEINE PS ES SEI DENN DIE SCHLEIMER TUN DAS HEXLE2 - HAT DAS SCHON GUT BEANTWORTET - ABER WER HAT DEN MUT DAGEGEN VOR GERICHT ZU ZIEHEN ?

... das ist die derzeitige Form der Sklaverei !!! .. Heute heißt das ... " Zeitarbeit " ... was willst du dagegen machen ? .. sie hat doch einen Arbeitsvertrag unterschrieben .. wenn ihr die Leih-Firma keinen Arbeitgeber vermittelt .. dann muß doch diese Leih-Firma ihren Lohn bezahlen !!! ... oder nich ??? ...

was willst du dagegen machen ?

Vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen.

sie hat doch einen Arbeitsvertrag unterschrieben

Nicht alles was in solchen Verträgen steht ist rechtlich zulässig.

Ja normal sie bekommt einen Mindestlohn im Monat. Das ist soweit ich weiß bei allen leihbuden so.