Arbeigeber zahlt nicht - Wer übernimmt die Gerichtskosten? -
Hallo Zusammen,
mein Arbeitgeber zahlt mir meinen Lohn nicht. Kein Geld, kurz vor der Insolvenz etc. eine friedliche Einigung ist ausgeschlossen, versucht habe ich es.
Nun kann ich ihm ja eine Frist setzen und Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Das weiß ich aber wenn er wirklich keine Kohle hat, wer übernimmt dann die Gerichtskosten? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Und selbst wenn er Geld hat, verliert er ja den Fall. Heißt dass, das er die Gerichtskosten übernehmen muss?
Alternativ habe ich auch noch gehört, dass ich bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Überbrückungsgeld beantragen kann und die Kosten dann meinem ehemaligen Chef in Rechnung gestellt werden.
Was würdert ihr mir raten?
Ich danke Euch schon mal für die Hlfe.
Liebe Grüße Marie
8 Antworten
Hier findest du interessante Hinweise zu dem Thema:
http://www.gehalt-tipps.de/gehalt-tipp/lohn-gehalt-nicht-gezahlt/
Danke an alle :) Ich werde morgen aufs Arbeitsamt gehen, mal schauen was die dazu sagen. Wenn die mir nicht helfen können, werde ich PKH beantragen bzw. mal mit meinem Anwalt sprechen.
Also der Arbeitgeber steht deiner Meinung nach kurz vor der Insolvenz, aber das Verfahren ist noch nicht eingeleitet.
Hole dir wenn du kein größeres Vermögen selbst hast einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht. Den legst du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht nebst deiner Eigenbeteiligung von 10€ vor.
Der wird es denn schon in die Hand nehmen.
Insolvenzausfallgeld gibt es erst wenn dein Arbeitgeber den Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Näheres kannst du bei der Arbeitsagentur erfahren.
- Wende dich an die Arbeitsagentur, diese wird dir noch ausstehendes Gehalt vorstrecken, und ggf. weitere nötige Schritte gegen deinen AG prüfen (Insolvenzantrag stellen, strafrechtliche Prüfung des Sachverhaltes).
Geh auf jeden Fall zum Arbeitsamt. Ich hatte diesen Fall auch mal. Allerdings habe ich meine Gehälter erst 6 Monate später bekommen.
Es muß ja auch einen Insolvenzverwalter geben, der sich um die Firma kümmert.
Es muß ja auch einen Insolvenzverwalter geben, der sich um die Firma kümmert.
Wieso das? Ist jetzt schon für jede Firma präventiv ein Insolvenzverwalter vorgeschrieben???
wer übernimmt dann die Gerichtskosten?
Zu Beginn immer der Kläger, am Ende der Verlierer. Geh' zum Anwalt, der kann PKH beantragen...
Heißt dass, das er die Gerichtskosten übernehmen muss?
Ja...
Hinweis:
PHK-Antrag ist immer gut, denn
Nach § 12a Arbeitsgerichtsgesetz erfolgt im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz keine Erstattung von Anwaltskosten.
Das unterscheidet das Arbeitsgerichtsverfahren vom Zivilprozess, in dem die unterlegene Partei in der Regel auch die erforderlichen Anwaltskosten der Gegenseite zu erstatten hat.
ds AA ist dein ansprechpartner, aber auch mit dem überbrückungsgeld dauert es, ich habe da 3 monate drauf gewartet
Arbeitsgericht - Erste Instanz ist kostenlos.
Kostenlos, das war einmal - für mittellos besteht aber die Möglichkeit PKH zu beantragen