Anzeige/Bußgeld wegen! 10 Unentschuldigten! Fehltagen Dringend Bitte!

5 Antworten

Die Androhung des Bußgeldes bekommst nicht Du, sondern Deine Eltern. Du bist überhaupt nicht strafmündig.

Gegen diesen Bußgeldbescheid können Deine Eltern Widerspruch einlegen, so wie gegen jeden anderen Bußgeldbescheid auch. Beispielsweise den für zu schnelles Fahren im Straßenverkehr oder Falschparkens. Zunächst ist das nichts weiter als ein Verwaltungsakt, den man ziemlich in die Länge ziehen kann. Immer mehr Gemeinden kommen auf die Idee, mit den Schulschwänzern ihre leeren Stadtkasse aufzufüllen.

Deine Eltern sollten einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Wie Du richtig schreibst, steht da: "bis zu 1.000,00 €". Das kann auch viel weniger sein. Wenn Du nur einige Stunden gefehlt hast, ist es sehr wahrscheinlich, dass es viel, viel weniger wird. Der Anwalt sagt euch, wie viel wirklich auf euch zukommt. Außerdem gibt es immer die Möglichkeit der Ratenzahlung. SO WEIT IST ES ABER NOCH LANGE NICHT. Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, würde ich ehrlich gesagt über die Sozialstunden nachdenken. Warum willst Du dem Staat das Geld Deiner Eltern in den Rachen werfen?

Na klar war es gut zu schwänzen, sonst hättest Du es ja nicht gemacht. Es gibt Kinder, die gehen überhaupt nicht zur Schule und deren Eltern bekommen immer wieder Bußgelder. Das kümmert sie aber nicht, weil die Kinder nicht zur Schule gehen wollen. Darin sind sie sehr konsequent. In Baden-Würthemberg mussten die Eltern von zwei schulpflichtigen Kindern zusammen 400,00 € zahlen. Wie gesagt, die Kinder gehen schon über mehrere Jahre überhaupt nicht zur Schule.

www.swp.de/muensingen/lokales/muensingen/Verstoss-gegen-Norm-ist-letzter-Ausweg-Schulverweigerung-Elternpaar-lehnt-Urteil-ab;art5701,700339

Gruß Matti

Der Link oben funktioniert nicht; ist vermutlich zu lang. Kopier den hier und schreib noch w w w. davor.

swp.de/muensingen/lokales/muensingen/Verstoss-gegen-Norm-ist-letzter-Ausweg-Schulverweigerung-Elternpaar-lehnt-Urteil-ab;art5701,700339

Sollte es tatsächlich zu einer Verurteilung kommen, würde ich ehrlich gesagt über die Sozialstunden nachdenken.

Wie soll das denn gemeint sein? Einerseits schreibst du zutreffend, dass der Fragesteller zur Tatzeit noch nicht strafmündig war (= im hier einschlägigen OWi-Recht: noch nicht vorwerfbar handeln konnte), andererseits soll er über Sozialstunden nachdenken? Wenn überhaupt, werden die Eltern zu einer Geldbuße verurteilt, die sie aber auch nicht durch Sozialstunden abarbeiten können. Eine Umwandlung der Geldbuße in Sozialstunden ist nur bei Jugendlichen und Heranwachsenden möglich. Gegen Erwachsene wird nach erfolgloser Vollstreckung ein Erzwingungshaftbefehl erlassen und sie können dadurch bis zu sechs Wochen in den Knast wandern. Die Geldbuße bleibt auch nach der Haft bestehen.

Außerdem ist nicht jedes Bundesland so großzügig mit Eltern, die ihre Kinder vom Unterricht fernhalten, wie Baden-Württemberg in deinem Beispiel oder wie hier Niedersachsen, andere greifen härter durch:

In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland können Schulpflichtverstöße im Extremfall auch strafrechtlich verfolgt werden, wenn der Verstoß besonders schwerwiegend war. Im Saarland besteht diese Möglichkeit sogar auch gegenüber des Schulpflichtigen selbst. Die Strafverfolgung setzt einen Antrag durch die Schulbehörde voraus. Es droht eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder sogar Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten. Bei Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe verhängt werden. (Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/schule-und-unterricht/schulpflicht/unentschuldigtes-fehlen.aspx)

Aber ich muss ehrlich sagen, zweimal 200 Euro Bußgeld würden mich nicht dazu bringen, meine Kinder wieder in die Schule zu schicken. Das Gericht hätte hier durchaus noch Luft nach oben gehabt...

@adk710

Ich weiß nicht, wie der Fragesteller auf Sozialstunden kam, sie müssen ja Erwähnung im Schreiben gefunden haben. Es kann sich natürlich auch um einen Textbaustein gehandelt haben, von dessen Inhalt er gar nicht betroffen ist. Aber grundsätzlich hast Du mit Deinem ersten Satz natürlich Recht.

In den anderen Punkten bin ich aber völlig anderer Meinung. Man kann die Schule gar nicht oft genug schwänzen. Nur weil es rechtswidrig ist, ist es für mich noch lange kein Unrecht, im Sinne einer moralischen Verfehlung. Ich kann alle Eltern verstehen, die ihre Kinder vor der Zwangsbelehrung bewahren wollen.

Das Problem ist nicht das Fernbleiben von der Schule, sondern das gültige Recht. Aber auch das wird sich über kurz oder lang ändern. Schließlich war man auch so klug und hat irgendwann begriffen, dass physische Gewalt in Schulen kein geeignetes Mittel ist. Lang hat's gedauert, aber immerhin.

@Kuhlmann26
Nur weil es rechtswidrig ist, ist es für mich noch lange kein Unrecht, im Sinne einer moralischen Verfehlung.

Was Einzelne von einem Gesetz halten, wird ein Gericht oder eine Behörde nicht interessieren. Ob ein Gesetz verfassungskonform ist oder nicht, entscheidet allein das BVerfG, und das hat bisher die bestehende Schulpflicht als mit dem Grundgesetz vereinbar gesehen. Und gerade in einer Zeit, wo Eltern ihren Erziehungspflichten immer weniger nachkommen und bei Kindern aus prekären Verhältnissen die Schule nicht nur die kognitive, sondern auch die "moralische und sittliche" Erziehung mit übernehmen muss, sehe ich eine durchsetzungsfähige Schulpflicht als wichtiger denn je an!

Denn es gibt halt hierzulande nicht nur verantwortungsbewusste Eltern, wo Papa gut verdient und Mutti mit Hochschulabschluss die Kinder unterrichten kann. Es wird auch genug Eltern geben, die ihre Kinder nicht unterrichten können (wegen Arbeit oder mangelndem Wissen, oder weil ihnen das Geld für einen Hauslehrer fehlt...) oder wollen (weil sie es sich nicht zutrauen oder es ihnen zu aufwendig ist) und deren Sprösslinge werden dann auch vormittags auf der Straße herumhängen.

Die Frage ist dann: Was macht man mit diesen Kindern? Soll man deren Eltern verpflichten, ihre Kinder in die Schule zu schicken, wenn sie daheim nichts lernen? Dann wären wir zwar nicht mehr bei einer allgemeinen, sondern bei einer Schulpflicht nur in Ausnahmefällen, was aber für diese Personen faktisch keine Änderung darstellen würde.

Und schließlich: Wie soll man Bildungsstandards festlegen bzw. überwachen? Schon jetzt wird die föderale Bildungskleinstaaterei beklagt, wie wird das erst dann sein, wenn alle Eltern selbst bestimmen können, was ihr Kind lernt?

@adk710

Am Anfang sind es immer Einzelne, die gegen gültige, aber absurde gesetzliche Regeln aufbegehren. Es war ebenfalls das BVerfG, welches die Verfolgung Homosexueller und die entsprechenden Paragraphen für rechtens erklärt hat. Aber wie Du richtig formuliert hast: bisher hat das BVerfG ... So glaube ich, dass auch der Schulzwang irgendwann vorbei sein wird.

Es gibt auch verantwortungslose Eltern, die nicht gewährleisten können, dass sich ihre Kinder gesund ernähren. Werden diese Kinder deshalb zwangsernährt? Es ist ein Irrglaube, dass es in der Schule um Bildung ginge. Das war zuletzt vor zweitausend Jahren so, als die alten Griechen die Schule erfunden hatten. Wenige Jahrhunderte später wurden Schulen gegründet, um bestimmte Interessen durchzusetzen. Seien es Religiöse, Militärische oder - so wie heute - Wirtschaftliche.

Ich will weder einheitliche Bildungsstandards, noch will ich sie überwachen. Ich will auch keine vergleichbaren Menschen. Und warum Eltern festlegen sollten, was ihre Kinder zu lernen haben, will mir auch nicht einleuchten. Kinder wissen sehr genau, was für sie wichtig ist und was sie lernen wollen. Das Erwachsene das nicht (mehr) wissen, liegt daran, wie sie selbst erzogen wurden.

ich hoffe, deine eltern lassen dich das schön abstottern... Mir tun immer wieder die Eltern bei sowas leid. Sie sind die Angeschmierten und die dummen Kinder machen weiter wie bisher...

Wie kannst du das denn bitte entschuldigen? Warst du krank? Im Koma? seelisch am Ende? Entführt?

Wenn davon nichts hinhaut, dann zahlen deine Eltern die volle Summe und du darfst es ausbaden =)

? Das Bußgeld bekommen deine Eltern...

Und wenn du keine vernünftige Entschuldigung für die Fehltage hast. Dann kommst du auch nicht drumrum...

Ich mein, hättest du eine Entschuldigung, hätten dich ja deine Eltern entschuldigen können ;).

da kann man nix mehr machen das urteil wurde schon gesprochen

arbeite dann kannst dus abzahlen bist selber schuld!