Anzeige wegen Straßenbahn voll kotzen?

4 Antworten

Eine Anzeige dürfte es in dem Fall nicht geben, denke nicht, dass du dir da die Sorgen machen musst. Der Gesetzestext zu Sachbeschädigung lautet:

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Ein Sitz, sofern einer was abbekommen hat, wird nicht zerstört. So ein Sitz lässt sich reinigen und selbst wenn Flecken bleiben, ist die Frage ob es "erheblich" ist.

Das mit dem Kotzen ist zwar ein wenig eklig, aber du hast es ja nicht absichtlich gemacht und hast ja das bestmögliche gemacht, damit du die Bahn nicht weiter beschmutzt. Die Chancen, dass die herausfinden, wer du bist, geht gegen 0.

Das einzige, was möglich wäre, ist dass du die reinigungskosten bezahlen musst. Zumindest bei den Verkehrsbetrieben hier, gilt für schwere Verunreinigungen eine Reinigungspauschale von 15 Euro.

Anzeige bekommst du nicht... Du musst höchstens eine Reinigung zahlen, sofern die dich erwischen oder das anfordern...

Nein, du bekommst keine Anzeige.

Selbst wenn die wüssten, wie du heißt, müsstest du höchstens die Reinigungskosten übernehmen.

Aber sie wissen ja nicht mal deinen Namen.

wenn dann, auch wenn ich das nicht glaube, müsstest du Reinigungskosten bezahlen