Anzeige wegen leichter körperverletzung zurückziehen?
Hallo, ich habe vor ein paar tagen meinen ex Freund angezeigt. Er hat mich, nachdem ich ihn beleidigt habe, am Hals gepackt und zu Boden geschmissen. Eig ja nicht so schlimm aber ich war so. Sauer auf ihn dass ich gleich zur Polizei gerannt bin und ihn angezeigt habe. Allerdings bereue ich es jetzt hinter her weil er zur Zeit noch auf Bewährung ist und mit einer Anzeige sofort (wieder) in Jugenarrest muss. Und das für längere Zeit und das will ich dann doch nicht. Deswegen meine Frage, selbst wenn ich zur Polizei geh und Die anzeige zurücknehme, wird dann auch die Strafe zurückgenommen oder bekommt er dann doch iwas?? Oder gibts noch was das ich machen kann damit sich dann alles erledigt hat? Dankeschön :)
7 Antworten
du kannst zwar die anzeige versuchen zurückzunehmen, aber die staatsanwaltscahft kann das von sich aus weiterverfolgen, da hast du keinen eifnluss drauf.
im übrigen ist das schlimm, wenn er das mit dir gemacht hat.
Hallo,
deine Frage geht in den Bereich Rechtsberatung - daher möchte ich anmerken das ich kein Rechtsanwalt bin und meine Auskünfte ggf. Fehlerhaft sein oder Lücken aufweisen können. Grundsätzlich ist Rechtsberatung in Deutschland Anwälten vorbehalten dies stellt eine reine Hilfestellung da - keine Rechtsberatung.
Lt. §230 StGB ist die normale Körperverletzung ein Antragsdelikt (siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/230.html) d.h. es wird nur auf Antrag verfolgt. Wird ein Antrag zurückgezogen - sollte keine Verfolgung stattfinden!
Persönliche Meinung: Ich finde es das absolut letzte wenn Männder Frauen schlagen, das ist einfach unterste Schublade - meiner Meinung nach hat dein Freund egal aus welchen Gründen er das gemacht hat den Arrest / eine Strafe verdient!
Gruß, SebTM
Tut mir leid - war nach besten Wissen uns gewissen - etwas dazugelernt! Kannst du das mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz genauer erklären?
Ohne jetzt Paragraphen zu zitieren: Im RDG ist geregelt, daß eigentlich jedermann Rechtsberatung machen kann. Wenn er es unentgeldlich macht und deutlich macht, daß er kein Jurist ist. Nur bei Rechtsvertretung sieht es dann etwas anders aus.
Du kannst immer wieder zurückziehen. Dann haben die auch nichts gegen ihn in der Hand.
Allerdings schadet es so einem nicht mal eine gewisse Zeit weggesperrt zu werden! Wenn der sowieso schon auf Bewährung ist, sollte er sich im Griff haben!!!
Dann haben die auch nichts gegen ihn in der Hand.
Aber klar doch: Die Zeugenaussage der Geschädigten.
Man kann immer zurückziehen...
Hallo,
deine Antwort ist schlichtweg falsch! z.B. gefährliche Körperverletzung nach §234 StGB ist ein offizial Delikt und wird auch ohne Strafantrag durch die Ermittlungsbehörden / Staatsanwaltschaft verfolgt!
Gruß, SebTM
Das ist Falsch ! Sobald "öffentliches Interesse" besteht, kann es weiter verfolgt werden.
"Eigentlich ja nicht so schlimm" ... wenn man am Hals gepackt wird und auf den Boden geschmissen wird?
Was ist denn dann schlimm für dich? Wird es etwa erst schlimm wenn du anschließend ein Fall für die Notaufnahme bist?
Ich finde du hast richtig gehandelt.
Nimmst du die Anzeige zurück dann wird eine eventuell angesteuerte Verhandlung nicht stattfinden. Was machst du dann aber wenn er in ein oder 2 Wochen nochmal handgreiflich wird? Dich vielleicht so zurichtet das du ins Krankenhaus musst? Oder dich "nur" bedroht?
Wehret den Anfängen sag ich da nur.
Unsinn. Dafür gibts das Rechtsdienstleistungsgesetz.
In diesem Fall schlicht falsch