Anzeige wegen Hausfriedensbruch 123StGB, was bedeutet das?

Bergfex49  23.01.2025, 07:51

Da Nachtwächter bzw. Alarm vorhanden war, gehe ich aus dass Strafantrag gestellt wurde. Geht es nur um Hausfriedensbruch oder evtl. auch um fahrlässigen Vollrausch? 323a StGB

Heycr 
Beitragsersteller
 23.01.2025, 14:28

Also bei mir im Antrag steht tatsächlich nur 123 StGB

3 Antworten

was bedeuten diese Sätze worauf ich mit einem Kreuz antworten muss?

Wird die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt, so erhebt die StA nicht die öffentliche Klage sondern beantragt schriftlich, eine bestimmte Strafe gegen dich festzusetzen. Dem musst du allerdings nicht zustimmen, insofern ist die Option etwas paradox.

Einer Einstellung gegen Auflagen musst du im Gegensatz hierzu zustimmen, entsprechend wirst du auch auf den meisten Vordrucken danach gefragt. Zu rechnen ist regelmäßig damit, dass die StA eine Geldauflage im ungefähren Gegenwert der Hälfte vom dem, was sie im Fall einer Verurteilung an Geldstrafe fordern würde, anbieten wird. Die Geldauflage wird allerdings nicht in Tagessätzen sondern als ganze Summe festgesetzt, weshalb die StA dein Einkommen lediglich schätzt.

Muss ich beide ankreuzen?

Kommt der Brief von der Polizei oder in welchem Kontext wirst du zu dieser Äußerung aufgefordert? Ersteres kannst du verneinen, da wie bereits geschildert sowieso unsinnig, bei letzterem wäre normalerweise empfehlenswert, dem Ganzen zuzustimmen, in deinem Fall sieht das aber anders aus.

Eine Einstellung gegen Auflagen ist zwar generell eine gute Option, das Verfahren schnell zu erledigen, in deinem Fall aber nicht notwendig. Auch wenn du dem Ganzen nicht zustimmst, wäre das Verfahren bald erledigt, da es sich bei Hausfriedensbruch um ein Privatklagedelikt handelt. Ohne, dass die StA ein besonderes öffentliches Interesse annimmt, darf sie nicht die öffentliche Klage erheben und muss das Verfahren entsprechend verweisen (§ 376 StPO).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Wenn es mir passiert wäre und es an dem Sachverhalt nichts zu deuteln gäbe würde ich beides ankreuzen, wenn überhaupt wäre mir natürlich eine Einstellung gg Geldauflage lieber als ein Strafbefehl.

Du warst nur vermindert schuldfähig! Insofern würde ich nein ankreuzen.

Ferner ist Hausfriedensbruch ein Klassiker für das Privatklageverfahren.