Anzeige wegen Hausfriedensbruch 123StGB, was bedeutet das?
Hey liebe Community!
Ich habe betrunken ein leichten hausfriedensbruch 123 StGB begangen, anscheinend bin ich über ein Zaun geklettert und wurde bestimmt vom Nachtwächter erwischt oder habe einen Alarm ausgelöst. Erinnern tue ich mich jedenfalls nicht an alles aber ich war anscheinend auch sehr kooperativ. Kurz zum Hintergrundwissen.
Daher meine Frage, was bedeuten diese Sätze worauf ich mit einem Kreuz antworten muss?
Muss ich beide ankreuzen?
Evtl. Hat jemand auch Erfahrung, was ich am besten bei so einer Anzeige ankreuzen müsste, um dies so schnell wie möglich hinter mich zu bringen. Am besten natürlich ohne großen Konsequenzen.
3 Antworten
was bedeuten diese Sätze worauf ich mit einem Kreuz antworten muss?
Wird die Sache im Strafbefehlsverfahren erledigt, so erhebt die StA nicht die öffentliche Klage sondern beantragt schriftlich, eine bestimmte Strafe gegen dich festzusetzen. Dem musst du allerdings nicht zustimmen, insofern ist die Option etwas paradox.
Einer Einstellung gegen Auflagen musst du im Gegensatz hierzu zustimmen, entsprechend wirst du auch auf den meisten Vordrucken danach gefragt. Zu rechnen ist regelmäßig damit, dass die StA eine Geldauflage im ungefähren Gegenwert der Hälfte vom dem, was sie im Fall einer Verurteilung an Geldstrafe fordern würde, anbieten wird. Die Geldauflage wird allerdings nicht in Tagessätzen sondern als ganze Summe festgesetzt, weshalb die StA dein Einkommen lediglich schätzt.
Muss ich beide ankreuzen?
Kommt der Brief von der Polizei oder in welchem Kontext wirst du zu dieser Äußerung aufgefordert? Ersteres kannst du verneinen, da wie bereits geschildert sowieso unsinnig, bei letzterem wäre normalerweise empfehlenswert, dem Ganzen zuzustimmen, in deinem Fall sieht das aber anders aus.
Eine Einstellung gegen Auflagen ist zwar generell eine gute Option, das Verfahren schnell zu erledigen, in deinem Fall aber nicht notwendig. Auch wenn du dem Ganzen nicht zustimmst, wäre das Verfahren bald erledigt, da es sich bei Hausfriedensbruch um ein Privatklagedelikt handelt. Ohne, dass die StA ein besonderes öffentliches Interesse annimmt, darf sie nicht die öffentliche Klage erheben und muss das Verfahren entsprechend verweisen (§ 376 StPO).
LG
Wenn es mir passiert wäre und es an dem Sachverhalt nichts zu deuteln gäbe würde ich beides ankreuzen, wenn überhaupt wäre mir natürlich eine Einstellung gg Geldauflage lieber als ein Strafbefehl.
Du warst nur vermindert schuldfähig! Insofern würde ich nein ankreuzen.
Ferner ist Hausfriedensbruch ein Klassiker für das Privatklageverfahren.