Anzeige ohne beweise?
Vor paar Wochen war ich mit paar Kumpels im Wald abends, wir wurden von Polizisten angehalten weil anscheinend irgendwer von Zuhause weggelaufen ist nebenan sind Straßen-pinguine demoliert worden. Nun bekommen wir anscheinend eine Anzeige obwohl wir garnix damit zu tun hatten. Kann man wich dagegen wehren?
2 Antworten

Das könnte auf einen Anfangsverdacht ( abstrakter Verdacht )hinauslaufen,der sich nur auf Eure Anwesenheit und eine Beschädigung die in dieser Zeit gemeldet wurde,bezieht.
Eine Anzeige wird da eher nicht gemacht,hier bedarf es einem konkreten Verdacht.
Wartet einmal ab,ob da tatsächlich etwas passiert.Ich denke höchstens,das die Polizei ein paar Fragen an Euch richtet,möglicherweise eher als Zeuge,ob Ihr da etwas beobachtet habt,denn als potenziellen Straftäter .
Was ist ein Straßen - Pinguin?

50 Meter Leuchtpfähle an der Landstraße? Was kann man da beschädigen? Den Reflektor stehlen oder zerschlagen? Da wird eher ein Kraftfahrzeug ins Schleudern geraten sein,auf die Bankette und die Dinger rasiert haben.Wenn man nicht gerade die Reflektoren bei Euch gefunden hat,oder einen Hammer,und die Splitter lagen auf der Straße ,dann sehe ich da nichts,was konkret auf Eure Beteiligung an einer Sachbeschädigung hinweist.

nein die sind ca 1 meter hoch an der landstraße und lagen anscheinend am rand

Na genau.Dann wurden die eher umgefahren.Und der "Unfall" wurde nicht gemeldet.

die Polizisten meinten zu uns dass oben an der straße demoliert wurde und wir das bestimmt waren, hatten mit nein geantwortet, eine tante von einer guten freundin meinte nun dass wir wahrscheinlich eine anzeige wegen Sachbeschädigung bekommen

Die Tante,die gute Freundin.) Wenn die Polizei einen Verdacht gegen Euch hätte,dann würden Sie nach Spuren suchen,direkt einen Abgleich mit Euren Schuhen machen,z.B.wenn die Pfosten umgetreten worden wären.Da dies nicht passiert ist,kommt da eher gar nichts mehr.Und da die Teile wohl aus Kunsstoff sind,hätten sich sicherlich Sohlenabdrücke finden lassen.

Kann man wich dagegen wehren?
Nein, zunächst mal nicht, wenn es überhaupt dazu kommt. Das muss man aber auch nicht, sondern man macht keine Aussagen und wartet ab was der Staatsanwalt macht.
diese Leitpfosten , nennt man bei uns so