Anzeige erstatten und dabei unbekannt bleiben? Geht das?

6 Antworten

Wenn man sowas macht, sollte man auch dazu stehen.

Unerkannt, also anonym, ist das keine Anzeige sondern maximal ein Hinweis.

Zu einer Anzeige wird es, wenn der Anzeigeerstatter, in dem Fall Du!, bekannt ist.

Das ist so, weil die Aussage des Anzeigeerstatters vor gericht wie ein beweis gewertet wird. Ohne Beweis keine Verurteilung möglich, damit keine Verfolgung.

Je nach Sachlage und Tatvorwurf wird man eventuell der Sache nachgehen, also mal schauen, zumeist das Ding jedoch einfach einstellen.

Wenn Du also willst, dass was passiert, dann nenn Deinen Namen. Wenn nicht, dann kannst Du es in den allermeisten Fällen gleich ganz bleiben lassen.

Zudem ist anonym feige, das hat was von Denunziantentum.

Eine Anzeige kann durchaus anonym erstattet werden und die Strafverfolgungsbehörde muss auch in einem solchen Fall die Ermittlungen aufnehmen, es sei denn, es handelt sich um einem Pippifax.

Nein, kannst du nicht. Spätestens, wenn der Beschuldigte bzw. dessen Anwalt Akteneinsicht bekommt, wird er erfahren, wer was ausgesagt hat.

Es kommt darauf an, um welche Art von Delikt, Handlung und/oder Straftat es sich handelt ...

Wenn Du z.B. jemanden anzeigen möchtest, der eine Leiche im Garten begraben hat, dann könntest Du eine Nachricht in den Briefkasten einer Polizeidienststelle einwerfen ...

Hat jemand heute einen Silvesterknaller gezündet, dann macht eine anonyme Anzeige keinen Sinn ...

Jetzt könnte ich noch tausende Beispiel aufzeigen, aber ich denke, Du hast das Prinzip schon verstanden ...

Wennn deine Anzeige wirkung habne soll dann musst dein ´gegner´alle beweise genauso wie kläger ansehen