Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung (Straßenverkehr)... gegen unbekannt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Völliger Quatsch da zur Polizei zu fahren und ne Anzeige "gegen Unbekannt" zu machen

Wenn dann hättest Du auf jeden Fall das vollständige Kennzeichen wissen müssen, sonst bringt das nichts
Denn schon aufgrund von "Geländewagen von Hersteller xy" können das zigtausende sein, die in Frage kämen

Mein Ex wohnte damals ländlich und hat einige Autofahrer mal angezeigt, die trotz Schnellstraße und doppelt durchgezogener Mittellinie wendeten...
Ergebnisse jedes mal: Verfahren wurde eingestellt, weil der Angezeigte sich nicht erinnern könne oder es abstritt und selbst mit Zeugen auf ihrer Seite, das gleiche Ergebnis

Laß ihn doch einfach: Es gibt immer Leute, die meine, weil sie nen SUV oder Geländewagen fahren, daß sie dann die Herren auf der Straße seien. Wenn er es eilig hat, dann darf er gerne links oder rechts überholen.

"Wenn dann hättest Du auf jeden Fall das vollständige Kennzeichen wissen müssen, sonst bringt das nichts"

Und selbst das verspricht nicht immer Erfolg!

Mein Vater hatte auch mal einen nach einer Nötigung angezeigt, er hatte das Kennzeichen, konnte die Person sogar genau beschreiben. Kam dann paar Wochen später Brief, dass Verfahren eingestellt wurde. Fahrzeughalter verweigert Angabe wer gefahren ist und da kein Unfall etc. wird das wegen Geringfügigkeit eingestellt und man hat keine Zeit/Lust da weitere Nachforschungen anzustellen.

Ist doch der Grund warum viele so bescheuert/aggresiv fahren, passiert doch leider (!) eh nichts.

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Erstens wärst Du in der Beweispflicht. Selbst wenn Du Dir das Kennzeichen gemerkt hättest, da steht Aussage gegen Aussage.

Zweitens weiß ich gar nicht, ob das wirlich schon Nötigung war. Wenn der nur hinter Dir stand und hupte, das reicht wohl noch nicht aus.

Ich wäre am liebsten ausgestiegen und hätte dem Fahrer GTA Style gegeben.

Aber ja Polizei meiner Meinung. Nicht jeder ist "resilient". Wärst du ein unsicherer Fahrer oder Neuling oder was mit Psyche hättest du einen Kollaps bekommen können. Meiner Meinung nach hat der schon eine Grenze überschritten.

Da gibt es aber schlimmeres. Und wenn man ihn dann noch angegriffen hätte, wäre es eskaliert. Anzeige wegen Bedrohung z.B. Also mal Bälle flach halten.

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Problem wäre... dann hätte ich mich ja strafbar gemacht. Manchmal habe ich auch das Verlangen, auszusteigen und den Leuten meine Meinung zusagen, aber im strassenverkehr wäre es eine Nötigung meiner Seits. Leider. Manche sind zu ungeduldig. Als ob 2 Sekunden länger an der Ampel zustehen, die Welt ausmacht. Wäre mein kleine Cousine am Lenkrad, die neue ihren Führerschein hat, hätte sie die Hände über den Kopf geschlagen und hätte totale Panik und Angst bekommen. Soweit denken viele leider nicht.

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@UcanGo
Manchmal habe ich auch das Verlangen, auszusteigen und den Leuten meine Meinung zusagen, aber im strassenverkehr wäre es eine Nötigung meiner Seits.

Wieso ist es eine Nötigung jemandem seine Meinung zu sagen?

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@Grinzz

Dann müsste ich ihn "zwingen", anzuhalten und eventuell auszusteigen, oder ihn an der weiterfahrt hindern. Dies wäre dann nach StVO eine Nötigung im Strassenverkehr, da gibt es sehr hohe Strafen für. Wenn du ursprünglich recht hattest, hättest du dann in dem Augenblick wieder Unrecht... Quasi. Ausserdem könnte man sowas als Bedrohung wahrnehme und dass alles ist es mir im Endeffekt nicht wert, dann lieber die bittere Pille schlucken und versuchen die Ruhe zu bewahren.

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@UcanGo

Ah, ich verstehe was du meinst.

Nun, wenn du zuvor genötigt worden bist, dann wäre ein "Anhalten" nicht anders zu bewerten als ein "Festhalten". Insoweit verweise ich dich mal auf § 127 StPO. Demnach darfst du jemanden festhalten (Festnahmerecht) und sogar kleinere Körperverletzungen begehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Du hast zwar Recht: das Anhalten wäre eine Nötigung, allerdings wäre sie nicht rechtswidrig und würde folglich nicht bestraft werden.

Und worin genau soll die Bedrohung liegen? Im Anhalten wohl kaum...

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@Grinzz

Kein Plan, wie gesagt... Die Person gegenüber könnte es so wahrnehmen und ob das Recht zum festhalten in dieser Situation gegeben ist, dass weiss ich nicht. Und die ganzen Telefonate und Anhörungsbögen und eventuellem Gerichtsverfahren, dass alles wäre es nicht wert. Die Polizei hat viel wichtigeres zutun, als soetwas nach zugehen. Also meiner Meinung nach, andere können es anders wahrnehmen und für wichtig empfinden. Ausserdem müsste man es auch noch beweisen können und es würde Aussage, gegen Aussage stehen. Sowas funktioniert in der Praxis nur mit unabhängigen Zeugen. Hätte ich es so mitbekommen und die Person würde vor mir stehen, dann hätte ich ihm sicherlich die Meinung gesagt.

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@UcanGo
Sowas funktioniert in der Praxis nur mit unabhängigen Zeugen.

Dann lass dir aus der Praxis sagen: Das ist nicht richtig 😉 Natürlich wären Zeugen toll. Aber die gibt es in Verkehrssachen nur selten (außer die Ehepartner der jeweiligen Fahrer/innen, die natürlich genau dasselbe gesehen haben...). Dennoch gibt es Verurteilungen, obwohl es "nur" Aussage gegen Aussage steht. Die Bewertung der Aussagen ist nämlich Aufgabe des Gerichtes, nicht der Zeugen 😜

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@Grinzz

OK. Wenn jetzt zum Beispiel bei diesem Thema hier, ich tatsächlich bei der Polizei gewesen wäre und es tatsächlich eine Nötigung seiner Seits gewesen wäre (da hat du mich ja bereits aufgeklärt, dass es nicht so ist), aber er dann vor der Polizei behauptet, nein es war nicht so, er hat mich provoziert etc. Wir beide haben jeweils einen Zeugen (ich meinen Bruder und er seine Frau). Würde man sowas dann nicht eh fallen lassen? Oder er hatte keinen Zeugen, sondern nur ich hatte einen Zeugen (oder andersrum). Beweisen könnte man sowas ja eigentlich überhaupt nicht.

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@UcanGo

Jede Zeugenaussage ist ein Beweis. Und es gibt Mittel und Wege eine Lüge zu erkennen 😉

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@Grinzz

Alles klar... Dachte immer, dass Geschwister und Ehepaare, keine glaubwürdigen Zeugen sind :) danke

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Ja. Polizei hat was besseres zu tun.

Aber Gesetze sind dazu da um eingehalten zu werden, man kann sie nicht aussuchen.

Hupen darf man Innerorts nur im Gefahrenfall.

Nicht als Gruss , nicht aus Beschwerde.

Ausserots kann man Hupen als Gefahrenanzeige in"ich überhol dich gleich"

Alles andere ist Nötigung

Am Besten cool bleiben und in solchen Situationen denken, "du bzw. ich bin vor ihm". Soll er sich doch aufregen.