Anwaltskosten nach Insolvenz einer Firma, wer zahlt?
Ich hatte eine Terrassenüberdachung bestellt und 50 Prozent angezahlt. Die Firma hat jedoch die Überdachung nie aufgebaut, also habe ich einen Anwalt beauftragt, Fristsetzung etc.
In diesem Schreiben des Rechtsanwalts hat dieser auch seine Kosten der Firma in Rechnung gestellt.
Einige Monate später hat die Firma Insolvenz angemeldet.
Nun bekomme ich vom Anwalt eine Rechnung mit den Posten, die er ursprünglich der Firma in Rechnung gestellt hat.
Und nun habe ich "doppeltes" Pech?
Die Anzahlung ist weg, es wird keinen Cent aus der Insolventmasse geben, aber der Anwalt kassiert?
2 Antworten
Natürlich kassiert er. Du hast ihn ja beauftragt und einen Vertrag mit ihm geschlossen. Aus diesem Vertrag hätte er auch die Bezahlung von dir verlangen können, wenn das Unternehmen nicht insolvent gegangen wäre. Gegen das Unternehmen bestünden nur Ersatzansprüche.
Das Unternehmen ist in Insolvenz gegangen. Da ist nichts (mehr) zu holen. Den Rechtsanwalt hast allerdings Du beauftragt. Also wirst Du als Auftraggeber auch zahlen müssen! Wo liegt da das Problem / die Frage?
Ursprünglich hat er seine Kosten der Firma in Rechnung gestellt und nach der Insolvenz seine Ansprüche in der Insolvenztabelle angemeldet. Und nun soll ich zahlen?