Anwalt oder Polizei? Frage

12 Antworten

Du musst natürlich erst mal beweisen, dass dieser jemand dir Geld schuldet - sonst steht es Aussage gegen Aussage (und da könnte ja jeder kommen und irgendwas behaupten).

Dann gehst du zum Anwalt und legst diesem die Fakten vor. Die Polizei wird dich auch zum Anwalt schicken, die ist dafür nicht zuständig.

Naja die Polizei würde ich erst später einschalten. Ein Anwalt kann dir das Ganze juristisch gut darlegen, und die Chancen erhöhen das du dein Geld wieder siehst.

Die Polizei kuemmert sich lediglich um die strafrechtlich relevanten Aspekte und nicht auch um die zivilrechtlichen. Ggf. landet die Angelegenheit dann vor einem Strafgericht und der Taeter wird moeglicherweise zu einer Strafe verurteilt.

Dein Geld bringt dir das aber erst einmal nicht zurueck. Dazu musst du zivilrechtlich gegen deinen Schuldner vorgehen und dabei ist dann ein Anwalt meist recht hilfreich. Die Polizei interessiert das hingegen ueberhaupt nicht und es geht sie auch nichts an.

Je nach Lage des Falls kann dir ein gegen deinen Schuldner ergangenes Strafurteil aber im zivilrechtlichen Verfahren beim Nachweis der Rechtmaessigkeit deiner Forderung helfen ... u.U. sogar sehr.

Wenn Du jemandem Geld geliehen hast und er zahlt es nicht zurück, ist das nix für die Polizei. Die kümmert sich um strafrechtliche Sachen - und das hier ist Zivilrecht. Setz ihm eine Frist und wenn er dann imer noch nicht zahlt, gehst Du zum Gericht. Dort lässt Du Dir einen einen MAhnbescheid ausstellen, der ihm dann zugesandt wird. Sollte er allerdings gegen diesen Widerspruch einlegen, dann solltest Du schon Beweise für die Schuld (Schuldschein, Zeugen o.ä.) in der Hand haben. Und erst dann wäre auch ein Anwalt ratsam. Die Polizei ist erst dann zuständig, wenn Du Hinweise/Beweise hast, dass derjenige entweder bereits zum Zeitpunkt der Darlehensnahme nicht die Absicht hatte oder in der Lage war, das Geld jemals zurückzuzahlen. Das wäre dann Betrug - und somit Strafrecht. Allerdings kriegst Du so Dein Geld auch nicht zurück. Die Chance hat man nur auf dem zivilrechtlichen Weg, indem man einen zivilrechtlichen Titel erwirkt (der eine Verjährungsfrist von 30 Jahren hat) - womit wir wieder beim Mahnbescheid wären... http://www.mahngerichte.de/verfahren/index.htm

Wofür zum Anwalt wenn ich doch gleich zur Polizei gehen kann und die Sache genau so vor Gericht landet?

Die Polizei kümmert sich um Straftaten und OWi's, für Zivilrecht musst du beim Landgericht klagen und da besteht nunmal Anwaltszwang. Außerdem muss die Sache nicht vor Gericht landen, das Geld kann er dir ja auch so zurück zahlen.

Klar kann der Anwalt mich beraten vorher aber das kann die Polizei doch genau so?

Ja, die Polizei wird dir den Rat geben, zum Anwalt zu gehen, da die nichts tun kann.

... für Zivilrecht musst du beim Landgericht klagen und da besteht nunmal Anwaltszwang.

Erst ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro. Bis 5.000 Euro sind hingegen erstinstanzlich die Amtsgerichte zustaendig und dort besteht i.d.R. kein Anwaltszwang.

Der Fragesteller schreibt zwar von "sehr viel Geld". Ob er damit aber wirklich mehr als 5.000 Euro meint, wissen wir nicht.