Anspruch auf bezahlten Urlaub bei Minijob und hartz 4?

3 Antworten

Hartz IV ist keine Leistung, sondern das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Die Leistung die du aufgrund dieses Gesetzes erhältst nennt sich ALG II.

Davon abgesehen, ändert die Kombination des ALG II mit dem Minijob nichts daran, dass der ArbG das Bundesurlaubsgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz auf das Arbeitsverhältnis ebenso anzuwenden hat, wie das BGB, das Mutterschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz etc pp.

Minijobber bewegen sich - mit oder ohne Jobcenter im Nacken - NICHT in einem rechtsfreien Raum!

Also: Ja, du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub ebenso, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Danke für die Info,habe allerdings herausgefunden, daß viele 400 Euro Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag abschliessen und sind somit nicht an diese Bestimmungen gebunden,daß gilt auch für das Kündigungsschutzgesetz (Auskunft Arge ). Sie können dich dann von heute auf morgen rausschmeißen,brauchen bei Krankheit nicht zahlen usw. usw. Stimmt das??? Ich finde das ungeheuerlich ,daß sowas vom Staat akzeptiert wird. Das ist moderne Sklaverei!!! weiß noch jemand Bescheid darüber??

@Rottimann

Ey sorry, seit wann arbeiten beim Jobcenter qualifizierte Leute? Das die die einfachsten Vorschriften aus dem BGB nicht kennen, kann eigentlich nicht weiter verwundern. Selbst die des SGB, das sie normalerweise anwenden können sollten, sind den wenigsten dieser Pappnasen geläufig.

Es ist vollkommen wurscht, ob du einen mündlichen oder einen schriftlichen Vertrag hast. Die gesetzlichen Bedingungen der oben bereits genannten Gesetzestexte sind auf JEDES Arbeitsverhältnis anzuwenden. Auch für Minijobber gibt es Kündigungsfristen und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (Betriebsgröße) Kündigungsschutz.

@ralosaviv

Ja, auch mündl. Arbeitsverträge gelten! Dann sind die Gesetzmäßigkeiten trotzdem anzuwenden!

Der AG ist genauso bei 400€ Jobs an die gesetzliche Regelung bezüglich Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle gebunden wie bei Vollzeitlern.

Natürlich hat man auch beim 400€ Job Anspruch auf bezahlten Urlaub. Allerdings nur Anteilmässig