Anspruch auf Abfindung nach Aussteuerung?

2 Antworten

Das ist natürlich eine extrem schwierige und unangenehme Situation. In einer solchen Situation kann nur dringend empfohlen werden eine rechtliche Beratung einzuschalten. Idealerweise sollte diese Beratung auch sozialrechtlich sehr versiert sein.

Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die einzige Ausnahme wäre ein Sozialplan. Ansonsten ist die Zahlung einer Abfindung das Ergebnis von Verhandlungen. Vereinfacht gesagt nimmt der Arbeitgeber Geld in die Hand um sich von einem Mitarbeiter trennen zu können, von dem er sich trennen möchte, die Trennung jedoch arbeitsrechtlich schwierig darstellbar ist.

Wenn die Aussteuerung bevorsteht gibt es erst einmal für den Arbeitgeber keinerlei Grund eine Abfindung zu zahlen. Nach der Aussteuerung besteht in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Aussteuerung selbst führt in der Regel auch nicht zu der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Manchmal macht es Sinn eine Aufhebungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber anzuregen. Dies sollte vorher aber gerade wegen sozialversicherungsrechtliche Risiken abgeklärt werden.

Alles und nichts ist möglich.

Ohne Kündigung durch den Betrieb gibts keine Abfindung.

Der Betrieb kann den Vertrag einfach laufen lassen. Es kostet ihn nichts. Er kann warten, bis du wiederkommst oder eben nicht.