Anhänger mit führerschein klasse b welche?
Fahre morgen mit meinem vater ca 400km also 800km hin und zurück.
Mein vater hatt einen klasse 3 führerschein aber ich wollte ihn gern unterstützen.
Auto Leergewicht 1730 kg
dahinter kommt ein Trailer für autos die dame sagte 2700kg.Das wird wohl die gesamtmasse sein wenn man ihn voll belädt ?
Dadrauf kommt nur ein Quad das 1000kg wiegt.
Kenne das leergewicht vom autotrailer leider nicht.
Soweit ich das gelesen habe darf man eine gesamtmasse von 3500kg nicht überschreiten
Gesamtgewicht auto ist 2295 kg
7 Antworten
Leider wird hier mal wieder viel Unfug geschrieben (Ausnahmen, welche korrigieren wollen, bestätigen die Regel). Daher erst mal ein Textblock von mir:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Das heißt:
1. Die Kombination aus Anhänger und PKW darf nicht mehr als 3,5 t zul.GM haben wenn der Hänger mehr als zul.GM 750 kg hat.
2. Ja, bei einem Anhänger mit mehr als 750 kg zul.GM ist nicht das tatsächliche Gewicht entscheidend, sondern für was als zulässige Gesamtmasse angegeben ist. Wenn der PKW und der Anhänger zusammen TATSÄCHLICH 3,4 t (leer) wiegen, der Anhänger aber z.B. für 3,5 t zul.GM zugelassen ist -> wäre es nur mit Klasse B ein Problem (-> §21 StVG).
3. Hat der Hänger eine zul.GM von weniger oder gleich 750 kg darf das Zugfahrzeug alleine bereits ein zul.GM von 3,5 t haben. Sprich: Wenn die zul.GM von 3,5 t durch den 750 kg Hänger überschritten wird, spielt es keine Rolle. Bis 750 kg zul.GM vom Hänger wird die »maximal 3,5 t zul.GM«-Grenze nicht angewendet.
4. Früher durfte die zul.GM des Hängers nicht gleich oder größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein. Dies ist zum 19.01.2013 entfallen.
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Das Problem: Die Klasse B alleine reicht nicht aus.
Warum? 2295 kg plus 2700 kg = mehr als 3500 kg.
Dein Vater hat - wie ich - die alte Klasse 3. Also darf er den Hänger führen (Klasse 3 = B und BE).
Du bräuchtest für die Kombination die du geschrieben hast den BE. Warum? Siehe nächster Abschnitt.
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B SZ 96 reicht auch nicht aus:
Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3.500 kg jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt.
Das die SZ 96 hat hier weiter unten schon jemand der Klasse B angedichtet... Fälschlicherweise. ;)
Die zulässige Gesamtmasse vom KFZ ist laut deiner Angabe 2295 kg. Dazu noch die zulässige Gesamtmasse vom Trailer, 2700 kg.
2295 kg plus 2700 kg = mehr als 4250 kg. Somit braucht man die Klasse BE.
Zuerst einmal:
Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht, nicht das Leergewicht.
Da Euer Auto schon 2295kg zul.GG hat, darfst Du diese Kombination sicher nicht fahren, denn hier kommt man auf 4.995kg, also fast 1,5to zu viel.
Für Dich gilt:
Die Summe aus dem zulässigen Gesamtgewicht von Zugfahrzeug plus der Summe des zul.GG des Anhängers darf nicht mehr als 3.500kg betragen.
bei deinem vater ist es klar durch die altklasse 3 hat er automatisch den C1E.bei ihm darf das auto bist zu 3,5 ton gesamt haben und der anhänger auch.bei dir mit klasse B ist bei 3,5ton schluss beide gesamtgewichte,auto und anhänger zusammen
Soweit ich das gelesen habe darf man eine gesamtmasse von 3500kg nicht überschreiten
Das ist nicht richtig! Die zulässige Gesamtmasse bei Führerschein B beträgt 3500+ 750kg, das sind also 4250kg.
Was für einen Schwachsinn interpretierst Du da in meinen Kommentar hinein? 750kg ist die Definition eines leichten Anhängers und von nix anderem war die Rede.
lemonshaker hat mit seinem Einwand durchaus recht. Denn er bestätigt das, was der Fragesteller schon aus der Definition für die Klasse B herausgelesen hat:
oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird
Maximalgewicht der Kombination von 3500 kg da der Trailer über 750 kg hat. Klappt leider trotzdem nicht weil die Kombination deutlich schwerer ist.
Von einem 750er Anhänger hat der Fragesteller nie etwas geschrieben. Den hast du ins Spiel gebracht. ;)
Nur mit Klasse B darfst du kein Auto mit Anhänger fahren, unabhängig vom Gewicht. Dafür benötigt man den Führerschein BE.
Falsch. Daher mein Textblock:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Das heißt:
1. Die Kombination aus Anhänger und PKW darf nicht mehr als 3,5 t zul.GM haben wenn der Hänger mehr als zul.GM 750 kg hat.
2. Ja, bei einem Anhänger mit mehr als 750 kg zul.GM ist nicht das tatsächliche Gewicht entscheidend, sondern für was als zulässige Gesamtmasse angegeben ist. Wenn der PKW und der Anhänger zusammen TATSÄCHLICH 3,4 t (leer) wiegen, der Anhänger aber z.B. für 3,5 t zul.GM zugelassen ist -> wäre es nur mit Klasse B ein Problem (-> §21 StVG).
3. Hat der Hänger eine zul.GM von weniger oder gleich 750 kg darf das Zugfahrzeug alleine bereits ein zul.GM von 3,5 t haben. Sprich: Wenn die zul.GM von 3,5 t durch den 750 kg Hänger überschritten wird, spielt es keine Rolle. Bis 750 kg zul.GM vom Hänger wird die »maximal 3,5 t zul.GM«-Grenze nicht angewendet.
4. Früher durfte die zul.GM des Hängers nicht gleich oder größer als das Leergewicht des Zugfahrzeugs sein. Dies ist zum 19.01.2013 entfallen.
ist so nicht korrekt, die Gesamtmasse beträgt 3,5 t aber die eine Ausnahme die es gibt, ein Anhänger mit einem zGG von 750 kg ist immer erlaubt, auch bei einem Fahrzeug von 3,5 t, also nicht z.B. 3,4 t + einen Anhänger von 850 kg !