Angestellt, freiberuflich tätig und noch zwei 400 Euro-Jobs? Geht das?

7 Antworten

als angestellter ( arbeitnehmer mit festanstellung) darf man nur einen minijob ausüben, max. bis 400 euro.

ansonsten mehrere, aber die gesamteinnahmen aus allen minijobs darf 400 euro pro monat nicht überschreiten.

stimmt so nicht ganz: nur der ERSTE 400€-Job ist steuerfrei (egal wieviel man dort verdient), alle weiteren werden zum Hauptjob dazugerechnet!

@antola61

@antola61:

nur der ERSTE 400€-Job ist steuerfrei (egal wieviel man dort verdient)

kann nicht sein, denn bei einem 400-eurojob kann man nicht egal wieviel verdienen, sondern eben 400 euro. und das ist steuerfrei.

und wenn nicht angestellt ist, also keinen hauptjob hat, kann man egal wieviel minijobs haben, nur insgesamt nicht mehr als 400 euro.

@xyungeloest

nein falsch ausgedrückt >> nach oben ist natürlich die Grenze 400€, ich meinte nach unten ist es egal!

Es darf nur 1 Minijob oder mehrere Minijobs bis max. 400 Euro im Jahr ausgebübt werden. Durch die Zahlung der pauschalen ist dieser Minijob bei der Einkommensteuererklärung nicht mit anzugeben...

Das Angestelltenverhältnis wird per Steuerkarte (Klasse1?) abgerechnet und zählt zum Jahreseinkommen.

Für die freiberufliche Tätigkeit brauchst Du keine Steuerkarte. Das Jahreseinkommen ist in der Steuererklärung anzugeben und wird mit den anderen Einkünften (Steuerkarte/Angestellter) versteuert. Hier ist dann unter Umständen mit einer Steuernachzahlung zu rechnen und es werden ggf. monatliche Vorauszahlungen festgesetzt...

Ein weiteres Beschäftigungsverhältnis könnte über eine weitere Steuerkarte mit der Steuerklasse 6 abgerechnet werden - auch dieses würde in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden...

stimmt nicht ganz >> siehe oben!

@antola61

doch, stimmt genau so - ich arbeite beim steuerberater und weiß, wovon ich rede...

@koenigstiger25

ja, klar, ich hab ja geschrieben "nicht ganz" >> damit meinte ich nur, daß bei einem Hauptjob nur der ERSTE Minijob steuerfrei ist, egal wie WENIG man dort verdient, jeder weitere Minijob wird zum Hauptjob hinzugerechnet.

>> Ich wollte damit nur klarstellen, daß es - idiotischerweise - nicht so ist, wie viele meinen (und wie es eigentlich auch logisch wäre), daß man insgesamt - mit mehreren Jobs - 400 € steuerfrei dazuverdienen darf, sondern leider eben nur mit dem ersten.

Mit einer Hauptbeschäftigung als Angestellter ist nur 1 Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei. Jeder weitere (egal wie hoch) wird steuer- und sozialversicherungspflichtig.

  • Angestelltenverhältnis: Anlage N in der ESt-Erklärung, Lohnsteuer wurde abgeführt

  • Freiberufliche Tätigkeit: Gewinnermittlung machen, echte "Freiberufler" sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln ihren Gewinn durch Einnahmenüberschußrechnung >> Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn >> Dieser Gewinn wird in die Anlage GSE der ESt-Erklärung eingetragen. Es ergibt sich evtl. eine Steuernachzahlung, oder bei Verlust eine Steuererstattung.

  • der erste Minijob = steuerfrei >> braucht nicht in die ESt-Erklärung eingetragen werden

  • jeder weitere Minijob wird auf LSt-Karte VI eingetragen, kommt ebenfalls in der ESt-Erklärung in die Anlage N und wird zum Hauptjob dazugerechnet >> hier wurde dann auch schon Lohnsteuer abgeführt

@antola61: zu deinem kommentar auf meine antwort:

nur der ERSTE 400€-Job ist steuerfrei (egal wieviel man dort verdient)

kann nicht sein, denn bei einem 400-eurojob kann man nicht egal wieviel verdienen, sondern eben 400 euro. und das ist steuerfrei.

und wenn nicht angestellt ist, also keinen hauptjob hat, kann man egal wieviel minijobs haben, nur insgesamt nicht mehr als 400 euro.

@xyungeloest

ja, klar, hab mich falsch ausgedrückt: ich meinte eher "egal wie wenig " man dort verdient... die Obergrenze ist natürlich 400€

Ohjeohje, was ne Diskussion... :-)) Ich bin freiberuflich selbständig und habe mich gerade selbst durch das Dickicht der Vorschriften für 400-Euro-Jobs durchgegoogelt.

Demnach ist es so geregelt, dass auch mehrere 400-Euro-Jobs steuerfrei sind, solange diese zusammen die 400 Euro-Grenze im Monat nicht überschreiten. Überschreitet man die 400 Euro-Grenze - auch im Zusammenhang mit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmertätigkeit, so bleibt der erste 400-Euro-Job (unter 400 Euro im Monat) steuerfrei, und der zweite (auch dritte, u.s.w.) werden zusammen mit dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen versteuert.

So also!

Hoffe hiermit der Diskussion etwas Klärendes beitragen zu können.

Gruß von Katja