Guten Tag.
Ich habe einige Fragen und wäre für eine juristische Kurzbeurteilung des Sachverhalts dankbar.
Mein leiblicher Vater verstarb Mitte diesen Jahres. Er hat nach meiner Geburt die Vaterschaft bestritten; diese wurde jedoch per Urteil im Jahr meiner Geburt betätigt.
Alimente sind – bis auf eine durch das Jugendamt erzwungene Zahlung vor 45 Jahren – nicht gezahlt worden.
Letztmalig habe ich die Alimente vor 30 Jahren über einen Anwalt geltend gemacht (Einrede der Verjährung).
Aus der Ehe meines leiblichen Vaters gingen zwei weitere Kinder hervor.
Im Jahr 2013 wurde ein gemeinschaftliches notarielles (Berliner?) Testament erstellt, in dem sich beide Ehepartner gegenseitig zu Erben einsetzen. Die Eigentumswohnung der Ehefrau wurde nur am Rande erwähnt: sie sollte meinem Vater zufallen, sofern die Ehefrau vor ihm verstirbt.
Als Nacherben wurden die gemeinsamen Söhne benannt.
Die Kommunikation zu den Miterben gestaltet sich schwierig und intransparent, wobei mir gegenüber beteuert wird, dass der mir zustehende Anteil „natürlich“ ausgezahlt werden soll.
(…)
Das Erbe besteht nach einer Vermögensübersicht (welche an das Nachlassgericht weitergegeben wurde) aus einem kleinen Bargeldbetrag, Wertpapieren und dem Inventar-und Geschäftsvermögen eines Einzelhandelsgeschäftes.
Die Vermögensübersicht wurde übrigens im Nachgang um einen nicht unerheblichen Betrag handschriftlich ergänzt.
Belegt sind diese Werte gegenüber meiner Person nicht, auch fehlen Nachweise der Wertpapiere durch die Bank.
Eines der beiden aus der Ehe hervorgegangenen gemeinsamen Kinder verzichtet angeblich auf das ihm zustehende Pflichtteil, da er staatliche soziale Leistungen empfängt. Das weitere Kind benötigt den Pflichtteil angeblich aus wirtschaftlichen Gründen ebenfalls nicht und möchte daher auch verzichten. Diese „Verzichtserklärungen“ liegen aber nur mündlich vor.
__
Nun zu meinen Fragen:
1. Nach meinem Kenntnisstand bin ich – durch das Testament – ebenso wie die gemeinsamen Kinder der Ehepartner – quasi enterbt worden. Der gesetzliche Erbschaftsanteil (1/6) ist durch das Testament somit auf mein Pflichtteil (1/12) reduziert. Ist das korrekt?
2. Inwieweit müssen die Erb-Verzichtserklärungen der beiden Kinder (schriftlich) konkretisiert werden?
3. Würde sich durch deren Verzicht der mir zustehende Anteil erhöhen?
4. Vermutlich ist in die Wohnung der Ehefrau auch Geld des Vaters geflossen. Inwieweit kann bis zu welchem Zeitpunkt rückwirkend eine Offenlegung der Konten gefordert werden?
5. Erfolgt die Abrechnung bzw. Auszahlung des Pflichtteils durch die Haupterbin?
6. Erfolgt die Auszahlung der Wertpapiere etc. in bar?
7. Inwieweit würde ein Erbschein bei der Ermittlung der Vermögenswerte (z. B. gegenüber den Banken) weiterhelfen?
8. Können noch Alimente-Forderungen geltend gemacht werden?
Für die Beantwortung und Hilfe bedanke ich mich vorab herzlich.