angebliches Schwarzfahren

9 Antworten

Dann sollte man sich vorher die Bestimmungen dazu durchlesen.

Mitnahmeregelung: 

Mit einer Allgemeinen Abo-Karte* können Sie am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen, unabhängig vom eingetragenen örtlichen Geltungsbereich, im Gesamtbereich (Ringe ABCDE) fahren und 1 Person und 3 Kinder bis 14 Jahre kostenlos mitnehmen, z.B. bei einer Tour auf der Elbe mit den Hafenfähren.

* gilt nicht für ermäßigte Abo-Karten (Schüler-, Azubi-, Studenten- und Senioren-Karten sowie CC-Karten und Monatskarten).

http://www.hvv.de/fahrkarten/abonnement/abopreise/

Nun, ich denke das Studententicket von der Universität ist etwas anderes als die oben beschriebene "Abo-Karte" für Studenten.

@Justitian6409

Es gibt nur jene vom "HVV", andere gibt es nicht; wenn man vom Niedersachsenticket oder Tickets der DB/Fremdbahnen absieht.

@Justitian6409

Falls es etwas anderes ist, muss es dafür eine spezielle Regelung geben. Eine "Allgemeine Abo-Karte" ist es jedenfalls nicht.

tja da hat man es schwarz auf weis :DD

Habe mir die Tarifbedingungen gerade durchgelesen und ich darf anscheinend wirklich nicht jemanden mitnehmen und auch selber nicht nach Hamburg in die Innenstadt fahren weil ich ein vergünstigtes Abonnement habe. Jedoch verstehe ich dann nicht wieso mir zuvor selbst von den schaffnern und von den hvv-mitarbeitern eine falsche auskunft gegeben wurde. 

Dann hast du bisher Glück gehabt. Die mündlichen Aussagen kannst du nicht beweisen - sind also irrelevant.

Musst du leider zahlen.

Du legst halt Widerspruch mit diesen Argumenten ein, die du hier genannt hat!

Es gilt IMMER was SCHRIFTLICH im Vertrag steht. Besteht im Vertrag eine Grauzone (was Unternehmen übrigens zu vermeiden versuchen) gilt das was du mit der Verkaufsperson (oder der Person, die deinen Kauf nachweist; z.B. der Schaffner) vereinbart hast, wenn DU die Vereinbarung nachweisen kannst.

Ansonsten gilt IMMER die Vereinbarung mit deinem offiziellen Ansprechpartner, auch wenn du auf diese keinen Einfluss nehmen kannst, unabhängig davon ob es eine Vermahnung, Strafe oder auch nur Übereinkommen ist. 

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Soweit ich deine Situation verstanden habe, bleibt dir nichts anderes übrig als die Strafe zu bezahlen, es sei denn du kannst irgendwie glaubwürdig nachweisen, dass du (wenn du alle Regeln gekannt hättest) zu der Meinung kommen MUSSTEST, dass du jemanden mit deiner Fahrkarte über die angegebene Anzahl an Zonen mitnehmen durftest. 

Auch wenn hier die auf der Fahrkarte angegebenen Daten sekundär, die AGB primär und alle Vereinbarungen tertiär zählen. Befindest du dich in allen drei möglichen Vereinbarungen in einer Grauzone und das Gesetz spezifiziert deinen Fall nicht weiter (Achtung: Spezifiziert das Gesetz, zählt es primär!), dann kannst du eine Entscheidung zu deinen Gunsten verlangen. 

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Das sind all deine Möglichkeiten. Kannst du keinen Vorteil aus ihnen Gewinnen, musst du leider zahlen und das Ganze als Erfahrung und nachhaltige Lektion ansehen.

MfG

Steini

Erstmal solltest du in den Tarifbedingungen nachlesen, ob du mit deinem Ticket tatsächlich eine zweite Person mitnehmen darfst.

Falls ja, einfach den Bescheid abwarten und Widerspruch einlegen.

Falls nicht, ist nur dein Bruder "schwarz" gefahren - also fallen nur einmal 40 Euro an.

Pech gehabt - musst beide Nachzahlungen löhnen.