Anforderung krankenakten?
Eine Klinik in Wiesbaden hat meiner Oma letztens am Telefon gesagt, es wäre nicht möglich ihre Akte anzufordern, dabei ist das ein gutes Recht eines jeden Patienten und das weiß ich selber. Gibt es andere Gründe, warum ein Krankenhaus die eigenangeforderte Akte nicht rausgeben wollen könnte, oder wie man dies handhaben kann?
Laut den Worten der Dame wäre dies nicht möglich und selbst wenn, so wäre dies kostspielig und würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Ich bin einfach fassungslos....
''Seit der Gesetzgeber 2013 das sogenannte Patientenrechtegesetz erlassen hat, hat jeder Patient in Deutschland das Recht auf Einsicht in seine Patientenakte. Dasselbe gilt für Erben oder Angehörige Verstorbener, die materielle oder immaterielle Interessen an den Inhalten der Akte nachweisen können. Ärzte wiederum sind verpflichtet, die Behandlung ihrer Patienten detailreich und ohne Auslassungen zu dokumentieren und die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren. Wird Akteneinsicht beantragt, sollte der Arzt auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen hingewiesen werden. Kosten sollten bei der Aktensicht nicht entstehen. Lediglich angefallene Kopierkosten darf der Arzt seinem Patienten in Rechnung stellen.''
3 Antworten
Das Krankenhaus kann die Einsicht nur verweigern, wenn ein Grund nach § 630g (1) 1. BGB vorliegt. Das ist der Fall wenn gegen die Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe sprechen, die Einsichtnahme z.B. das Risiko erhöht das sich der Patient umbringt oder der Behandlungserfolg gefährdet wird. Fakt ist aber auch diese Gründe müssen schon schwerwiegend bzw. erheblich sein und ob das vorliegt kann man nur im konkreten Einzelfall sagen. Wenn die Klinik solche Gründe sieht hat sie die Verweigerung nach Satz 2 zu begründen.
Andere Gründe könnten sein, dass die Klinik keinen Bock auf die Arbeit hat die eine solche Einsichtnahme macht. das ist natürlich Rechtswidrig. Zudem müsst ihr für evtl. Kopien die Unkosten ersetzen und die bloße Einsichtnahme macht ja demnach keine Kosten. Sollte die Klinik sich weigern muss deine Oma wohl leider auf Einsicht klagen. Vielleicht wirkt ja ein kleiner Hinweis auf die Rechtslage mit der Androhung von Klage, wenn innerhalb von z.B. 2 Wochen keine Einsicht gewährt wird wunder.
Hallo.
Hab da noch nie Probleme mit gehabt. Obwohl ich wohl schon 10x Im Krankenhaus war.
Dann bist du an das falsche Krankenhaus geraten.
Ich hätte geklagt. Aber die schreiben immer auf grauem Papier mit hellblauem Kugelschreiber normal nicht zu lesen, Eine gelbe Folie kann das sichtbar machen beim Kopieren.
Mit Gruß
Bley 1914

Jap, da hast du ja das richtige rauskopiert, leider aber falsch verstanden.
Natürlich darf deine Oma in ihre Krankenakte schauen und sagen „ich hätte gerne davon ne Kopie und davon, etc.“, aber eben, die darf da rein schauen, nicht telefonisch anfordern für zu hause.
Sie muss da vorbei gehen und dort im Krankenhaus reinkucken.
Alternativ kann ihr Hausarzt eine Kopie anfordern und sie kann da reinkucken und kopien verlangen.
Aber Akteneinsicht heisst nicht, dass man die Akte zu hause im Original besitzen darf.

(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren ; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben .
Der Hausarzt wird die entsprechenden Berichte auch haben. Also soll sie dort nachfragen.
Wenn sie die Akte vom Krankenhaus direkt haben möchte, dann muss sie das Schriftlich verlangen. Anrufer werden wegen des Datenschutzgesetz meistens abgewimmelt, was auch richtig ist.
Klar darf sie eine Kopie anfordern. Sie hat nachgefragt ob dies möglich ist und ihr wurde gesagt, dass dies generell nicht möglich seie. Es ging ja auch nie um das original, sondern um die Kopie.