Anerkennung des Grunds als Härtefall bei Eigenbedarfskündigung möglich?
Hallo Zusammen,
Ich hätte gerne eure Einschätzung bei diesem Fall.
Ich habe als Mieter die Eigenbedarfskündigung erhalten. Formal in Ordnung und auch der Grund dürfte schlüssig sein. Tochter studiert und braucht eine eigene Wohnung.
Ich möchte aber nicht aus der Wohnung, da dies für mich ein Härtefall bedeuten würde, da der Verlust mit Grübeleien, anhaltender Antriebs- und Interessenlosigkeit, sozialem Rückzug, Scham, Verbitterung sowie resignativer Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit verbunden wäre evtl. wären auch suizidale Gedanken die Folgen.
Ich beziehe aktuell Arbeitslosengeld 2, befinde sich seit 5 Jahren in psychiatrischer und psychologischer Behandlung/Therapie und bin seit ca. 1 ½ Jahren auch Arbeitsunfähig bescheinigt mit wechselnden mittelgradigen und schweren depressiven Episoden und Angststörungen. Inzwischen ist auch die Schwerbehinderung mit einem Grad von 50 festgestellt worden.
Seit zwei Jahren befinde ich mich auch in einer ambulanten Betreuung.
Die Wohnung bietet dem mir durch das allg. Umfeld als auch das soziale Umfeld mit den Nachbarn eine besondere und gesundheitlich förderliche Umgebung. Ich wäre auch nicht in der Lage mir durch die Depression eine Wohnung zu suchen. Die Suche wäre durch den eigenen Hund und durch die Arbeitslosigkeit zudem noch erschwert.
Wie schätzt ihr die Lage ein? Wäre hier die Anerkennung eines Härtefall denkbar? Vielleicht sogar unbefristet?
Der Ganz zum Mieterschutzverein steht außer Frage. Die sind nur gerade im Urlaub und ich kann erst übernächste Woche dort einen Termin vereinbaren.
Dankeschön
6 Antworten
Wie lange wohnst Du schon in der Wohnung? Davon abhängig hast Du ggf. eine längere Kündigungsfrist. Schon damit wird einigen Härten begegnet.
Ansonsten: Du willst dem Eigentümer die Nutzung seines Eigentums vorenthalten. Wie lange soll das dauern?
Bevor Du Dich darauf versteifst, irgendwie als Härtefall davon zu kommen, wäre es doch viel sinnvoller, eine neue Wohnung zu suchen oder sich dabei helfen zu lassen. Vielleicht ist sogar der Vermieter bereit, Dir dabei ggf. auch finanziell unter die Arme zu greifen, wenn er dann die Gewissheit hat, dass Du auch beizeiten ausziehen wirst.
Naja.... Die Vermieterin hat drei Häuser mit Wohnungen. Die Sache mit dem Verhandeln wird nicht möglich sein. Sagen wir mal so. In Sachen Geld ist sie recht eigen..
Ihre Leiden dürften auch in einer besonderen Einrichtung gelindert werden und die Tochter des Vermieters hätte eine schöne Wohnung für sich!
Es steht Ihen frei, die Sache durch zu prozessieren.
Dabei geht es dann um Ihre Gesundheit und Ihr Nervenkostüm.
Verlust mit Grübeleien, anhaltender Antriebs- und
Interessenlosigkeit, sozialem Rückzug, Scham, Verbitterung sowie
resignativer Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit verbunden wäre evtl.
wären auch suizidale Gedanken die Folgen.
Wie ein Richter da vor dem geschilderten Hintergrund einer für Sei sinnvollen anderweitigen Unterbringung letzlich entscheidet, bleibt abzuwarten.
Machmal überspannt man den Bogen!
Wie kommst du darauf, dass eine Einrichtung vor die eigene Wohnung gehen kann?

Na ja, nach dem Grad der geschilderten Schwere Ihres Falles, dürfte da wohl die Unterbringung in eine geeignete Einrichtung durchaus im Bereich der Abwägung, auch eines Richters, liegen!?!
Ihnen sollte in geeigneter Weise zur Gesundung geholfen werden, wie auch der Tochter des Wohnugnseigentümers bei der Realisierung von deren verständlichem Eigenbearf über den Herrn Papa.
Hauen Sie ruhig kräftig auf den Putz und warten Sie ab, was dabei für Sie heraussprinbt!?!
Der Vater dürfte da die besseren Karten haben, auch wenn das letzte Wort beim Gericht liegt.
Bis dahin heißt es für Sie stark sein!
Ich habe dieses Prozedere aus der Sicht eines Vermieters bereits durchgemacht.
Wenn der Mieter nicht ausziehen will, wird immer erstmal versucht mit einem 'Härtefall' zu drohen.
Auch meine Mieterin wollte ihren Aufenthalt so rechtfertigen: Suizid-Gefahr. Ebenso wie ein Behinderungsgrad von 80%.
Mein Anwalt meinte zu dieser Angelegenheit ziemlich nüchtern: "Rein rechtlich ist es so, dass in so einem Falle bei der Räumung ein Arzt anwesend sein muss."
Eine Suizidgefahr muss nachgewiesen werden können und ein Arzt der so etwas diagnostiziert bewegt sich auf sehr dünnem Eis.
Vor allem bedeutet es auch, dass du, um einen Härtefall geltend machen zu können, das ganze erst vor Gericht landet mit einer Räumungsklage.
Und das Ganze könnte dann sehr unangenehm werden:
- Du wirst deine Situation und alles vor Gericht erläutern müssen
- Kommt es zum richtigen Prozess, weil sich keine Einigung finden lässt, wirst du deinen behandelnden Arzt, der dir diese Diagnose bestätigt, von seiner Schweigepflicht entbinden müssen und somit dem Gericht deine Verfassung erklärt.
- Ein finanzieller Aspekt: Verlierst du den Prozess, kann es ganz schön teuer für dich werden.
Ich wohne in einem Ballungsraum und hier ist die Wohnsituation sehr angespannt. Alle (ca. 95%) der Vermieter verlangen eine sogenannte 'Mieterselbstauskunft' auf der auch anzugeben ist, ob gegen einem in der letzten Zeit eine Räumungsklage vorlag. Was in deiner Situation nicht gerade förderlich wäre eine neue Wohnung zu finden.
Was die Frage nach der Anerkennung betrifft: Die Chance besteht, ich würde sie jedoch nicht als Hoch einstufen. Zudem würde diese Anerkennung allerhöchstens zu einem längeren Aufenthalt, nicht jedoch zu einem permanenten Bleiberecht führen.
PS: In meinem Falle wurde vor Gericht ein längerer Aufenthalt ausgehandelt. - Die Verfahrenskosten sind aufgrund der Einigung von beiden Parteien (Angeklagter und Kläger) zu tragen.
Vielleicht allenfalls hinauszögern mehr aber wohl nicht .
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Offenbar hat die bisherige Wohnungssituation nicht zu einer Besserung Deines psychischen Wohlbefindens beigetragen. Deshalb wäre ein Tapetenwechsel vielleicht gar nicht schlecht.
Das Gegenteil ist der Fall. Von schweren Episoden runter auf leichten und mittelgradige Episoden. Die Wohnung ist ein sicherer Halt.
Habe ich bereits gelesen. Da aber jeder Fall einzeln betrachtet wird, ist mir das etwas zu allgemein.. ABer danke..

Na, Du bist ja lustig - etwas anderes als eine grundsätzliche allgemeine Information kann es ja nicht geben, denn wie Du ja selbst sagst, es kommt auf den Einzelfall an und dessen Beurteilung ist Auffassungssache des jeweilge Richters - ein Gericht in Hamburg wird das anders entscheiden als ein Gericht in Berlin.
Entscheidend für Dich ist, dass Krankheit und psychische Belastungen - sofern man in Behandlung ist - als Härtefallgrund anerkannt werden können; Du hast als eine Chance.
Auf Dauer bzw unbegrenzt wirst Du allerdings sicher nicht in der Wohnung bleiben können, denn eine psychische Krankeit hat man ja nicht lebenlang und selbst wenn, wären therapeutische Maßnahmen nicht an der Verbleib in dieser Wohnung gekoppelt.
Mehr als hinauszögern wirst Du die Kündigung also wahrscheinlich nicht können; die Frage ist dann, ob es sinnvoll ist, sich auf endlose Rechtsstreitigkeiten einzulassen, statt besser zu akzeptieren, dass ein Lebensabschnitt vorbei ist; sowas kann immer auch eine Chance sein.
Alles Gute
Darum habe ich ja auch nach eine spezifischen Einschätzung meiner Lage gebeten.
Was das "Leben lang" angeht. Die Ärzte gehen davon aus, dass ich mein Leben lang damit zu kämpfen haben werde und lediglich lerne damit besser zu leben. Wird am Ende wohl auch auf einen Schwerbehinderten Grad von 100 hinauslaufen.

Auch dann besteht kein Grund unbedingt in dieser Wohnung bleiben zu müssen; es ist grundsätzlich zumutbar, auch woanders zu wohnen.
Sollte das aber für Dich nicht akzeptabel sein und Du Dich kategorisch weigern, wird ein Richter eher die Unterbringung in einer geeigenten Einrichtung für psychisch Kranke vorschlagen, als dass er Deiner Vermieterin ihre Eigentumsrechte aberkennt, denn nichts anderes wäre das ja, wenn Du Du dort unbegrenztes Wohnrecht bekämst.
Wäre Dein Vermieter eine Genossenschaft oder Verein, sähe das anders aus; ein Privateigentümer hat aber nun mal das Recht auf eigene Nutzung - dagegen kannst Du nichts machen, ausser Dich jahrelang in einem Rechtsstreit aufzureiben.
Vielleicht kannst Du ja in der Nähe etwas anderes finden