Androhung von Grabschändung. Straftat?
Der Exmann meiner nach Weihnachten verstorbenen Großmutter hat meiner Familie per Brief folgendes angedroht: "Wenn ich mal wieder in XYZ bin, werde ich XYZs Grab besuchen und drauf pinkeln damit die Blumen besser wachsen und hoffe XZY brennt in der Hölle."
Wir sind alle sprachlos darüber und angesichts der ganzen derzeitigen Umstände mit Beerdigung usw. ziemlich fertig mit den Nerven.
Leider konnte ich im Internet nichts passendes finden, also frage ich hier:
Ist das eine Androhung einer Straftat (Grabschändung) und kann die Person dafür schon bestraft werden oder darf man solche boshaften, kranken Worte einfach ungestraft gegen eine trauernde Familie richten???
5 Antworten
Hallo.
Die Androhung wird kaum helfen. Jedoch er kann vom Friedhof über die Polizei und Friedhofsverwaltung kann das Betreten verboten werden.
Wenn er Erbe eines Teils würde, könnte das ein Grund sein ihn das zu versagen.
Mit Gruß
Bley 1914
Das reine Androhen einer Straftat ist nur bei bestimmten Straftaten starfbar, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört wird.
Strafbar nicht
Aber man kommte ihm per einschweiliger Verfügung verbieten sich dem Grab zu nähern. Natürlich nur um ihm die Kosten aufs Auge zu drücken.
Auch kann man die Friedhofsverwaltung auffordern ein Hausverbot zu erteilen