An wen geht das Erbe, wenn der eigentliche Erbe stirbt?
Ein 90-Jähriger hat vor geraumer Zeit sein Erbe geregelt und seine drei Söhne zu gleichen Teilen bedacht. Er hat drei Kinder, alles ist beim Notar festgehalten.
Was geschieht aber, wenn einer dieser Söhne (Erben) vor ihm stirbt?
Erbt dann die Schwiegertochter eines Tages oder geht das Erbe an die Enkel - oder verfällt das Erbe, wenn der Sohn gestorben ist (Tote können nichts mehr erben)? Oder muss man dann den Rechtsweg gehen und etwas einklagen?
8 Antworten
Was geschieht aber, wenn einer dieser Söhne (Erben) vor ihm stirbt?
Das hängt natürlich vom Testament im Einzelen ab, da es dort explizit geregelt sein kann.
Ist da Nichts geregelt, greift §2069 BGB
Hat der Erblasser einen seiner Abkömmlinge bedacht und fällt dieser nach der Errichtung des Testaments weg, so ist im Zweifel anzunehmen, dass dessen Abkömmlinge insoweit bedacht sind, als sie bei der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle treten würden.
Sprich es erben dann die Kinder des Kindes dessen Anteil.
geht das Erbe an die Enkel
So ist es. Natürlich nur die Enkel, die Kinder des verstorbenen Kindes sind.
Oder muss man dann den Rechtsweg gehen und etwas einklagen?
Die Notwendigkeit einer Klage hängt nicht von der Rechtslage ab, sondern davon ob es Anlass zur klage gibt. Sie sich alle über die Erbfolge einige, bedarf es keiner Klage.
Danke, sehr hilfreich.
Wenn einer der drei Brüder oder Söhne stirbt, es aber Notariell nicht festgehalten ist wie und was, dann bekommen die anderen beiden Söhne diesen Teil!
Was ich meine ist!
Erbe 300€
Sohn 1: 100€
Sohn 2: 100€
Sohn 3: 100€ (der verstirbt aber jetzt)
Also:
Sohn 1: 150€
Sohn 2: 150€
Wenn nichts Dokumentarisch in so einem Fall vorliegt dann bleibt es bei den Haupterben und somit in der Familie da Dritte niemals Erben werden!
Meine Oma ist vor zwei, drei Jahren verstorben!
Hat drei leibliche Kinder und ein Stiefkind, was aber von ihr damals adoptiert wurde!
Wenn sie es beim Notar nicht festgehalten hat, das ihre Stieftochter den selben Teil erben würde wie ihre leiblichen Kinder, dann würde das adoptierte Kind leer ausgehen!
Wie heißt es immer so schön!
Ehe lebend, Tot geschieden!
Somit nichts mit Recht!
Aber du könntest Recht haben, da adoptiert!
Allerdings ist das jetzt in meiner Familie so gewesen!
Dennoch wenn einer der drei stirbt, wird das erhaltene Erbe des einen Sohnes an die anderen beiden, zu gleichen Teilen vererbt!
Dazu habe ich noch eine traurige Geschichte!
Vor Jahren ist ein Mann verstorben der gemeinsam mit seiner Ehefrau, Freunde meiner anderen Oma sind!
Das Problem dabei war jetzt!
Das der Mann sehr vermögend war!
Der hatte ein Haus in dem er die Wohnungen vermietete!
Die Ehefrau hat nichts davon bekommen, sondern die Kinder des Verstorbenen, die haben natürlich die Ehefrau gleich rausgeschmissen und das Haus verkauft!
Die Kinder habe weder ich noch meine Oma jemals gesehen!
Die waren nie wirklich zu Besuch!
Aber Geld stinkt ja nicht!
Nicht wahr ?!
Der hatte ein Haus in dem er die Wohnungen vermietete!
Die Ehefrau hat nichts davon bekommen,
Das ist zumindest nach deutschem Recht faktisch unmöglich.
Dann hat der Ehemann seine Frau aber testamentarisch enterbt. Wenn er vor der Ehe schon vermögend war oder sie die zweite Ehefrau, kann er das so im Testament festhalten. Falls dieser Bekannte kein Testament geschrieben hat, erben seine Ehefrau und die Kinder.
Naja der Mann hatte ja mit seiner zweiten Ehefrau auch garkeine Kinder!
Das Problem ist ja, das wenn die Ehefrau erbt, dann auch ihre Tochter mit!
Und die war nur die Stieftochter, und nicht adoptiert von Ihm!
In der Schweiz würde Sohn 1 und 2 je 100€ erben, beim verstorbenen Sohn dessen Ehefrau und die Kinder ebenfalls 100€.
Auch das - wie in deinem Fall - adoptierte Kind ist den leiblichen Kindern gleichgestellt und erbt auch ohne Testament genau gleich viel.
Das sollte dann im Testament geregelt sein. Steht nichts dazu, dann siehe Antwort von Rolajamo
Wenn einer der drei Söhne des 90-Jährigen vor ihm stirbt, geht dessen Erbteil nicht verloren. In der Regel erben dann die Kinder des vorverstorbenen Sohnes (also die Enkel des 90-Jährigen) diesen Anteil. Dies ist entweder im Testament des 90-Jährigen so geregelt oder ergibt sich aus der gesetzlichen Erbfolge. Die Schwiegertochter erbt nur, wenn sie ausdrücklich im Testament als Ersatzerbin benannt wurde.
Liebe 🌞 Grüße
Danke, sehr informativ!
Was geschieht aber, wenn einer dieser Söhne (Erben) vor ihm stirbt?
Kommt drauf an, was sich aus dem Testament ergibt.
Das Vermögen kann unter den anderen Erben aufgeteilt werden oder an die Erben des ausgefallenen Erben gehen. Das wären so die typischsten Folgen. Wie gesagt, es kommt drauf an, ob der Erblasse eher zum Ausdruck bringt, dass er die Person 'Kind' und die allein einsetzen will oder ob es ihm darum geht, den 'Stamm' des Kindes zu bedenken... und dann entsprechend bei Wegfallen des Kindes die Enkel.
Da kann man dann trefflich Streitigkeiten drüber führen.
Danke, sehr hilfreich!
Dadurch dass sie das Stiefkind adoptiert hat, müsste es den leiblichen Kindern gleichstehen, zumindest nach deutschem Recht. Damit würde das Stiefkind auch ohne Testament grundsätzlich denselben Anteil erhalten.