An welchen Vertrag muss ich mich richten?
Hallo liebe Community,
ich arbeite zurzeit/hatte? für eine studentische Zeitarbeitsfirma.
Mein Vertrag lief vom 2.8.18 bis 31.12.18.
Da ich einige Schulungen und Arbeitskleidungen für die Arbeit brauche, hat mir die Zeitarbeitsfirma jeweils die Kosten übernommen.
Laut dem Vertrag, muss ich also bis zum 31.12.18 arbeiten. Hier ein Auszug aus meinem Arbeitsvertrag:
- Grund für die Befristung des Arbeitsverhältnisses ist zum einen der ausdrückliche Wunsch des Arbeitnehmers, sich ab dem 31.12.2018 wieder vollumfänglich seinen Studium zu widmen. Hierüber hinaus begründet sich die Befristung im Wunsch des Arbeitnehmers, nur im ..... eingesetzt zu werden, welches am 31.12.18 endet.
Da ich Ende Januar bis Mitte Februar Klausuren schreibe und nicht mehr für das Unternehmen arbeiten möchte, habe ich mich auf diese Klausel verlassen und war jeweils nicht arbeiten.
Die Kostenübernahme, auf die ich hingewiesen wurde besagt, dass ich 6Monate an das Unternehmen gebunden bin. Falls eine Kündigung von meiner Seite oder des Arbeitgebers stattfindet, so müsse ich eine Vertragsstrafe zahlen.
Muss ich mich jetzt an meinem Arbeitsvertrag oder der Kostenübernahme richten? Durch den hohen Lernaufwand muss ich mich echt auf mein Studium konzentrieren.
Liebe Grüße
edit: Ich möchte gerne ungerne Kündigen, da ich ansonsten eine Vertragsstrafe zahlen muss!
5 Antworten
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis bedarf es keiner Kündigung. Es läuft einfach aus. Von daher wurde von keiner Seite gekündigt, sodass eine Regelung, die sich auf eine Kündigung beruft, nicht greifen kann.

Dein Vertrag ist befristet. Hast du allerdings nach dem 31.12. weiter gearbeitet, ohne neuen Vertrag, hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag. Mit den gesetzlichen Kündigungsfristen

Das Arbeitsverhältnis endete zum 31.12.2018. Es erfolgt keine Kündigung. Dein Vertrag ist vorbei.